Bremer Weiterbildungsscheck für Unternehmen

Fördermöglichkeiten für KMU: Wichtige Infos zum Weiterbildungsscheck – Voraussetzungen, Höhe, Antrag.

Logo der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration der Freien Hansestadt Bremen

Was ist der Bremer Weiterbildungsscheck für Unternehmen?

Beim Bremer Weiterbildungsscheck für Unternehmen handelt es sich um eine Förderung des Landes Bremen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF). Das Förderprogramm richtet sich an Klein- und Kleinstunternehmen, damit diese ihre Beschäftigten für die Arbeitswelt von morgen qualifizieren können.

Der Weiterbildungsscheck kann auch von Ihren Mitarbeitenden und von Solo-Selbstständigen beantragt werden, wenn sie die Voraussetzungen für den individuellen Weiterbildungsscheck erfüllen.

Wird Ihr Unternehmen gefördert?

Ihr Unternehmen kann einen Zuschuss zu Weiterbildungskosten erhalten, wenn

  • es sich bei Ihrem Unternehmen um ein Klein- oder Kleinstunternehmen handelt,
  • es weniger als 50 Mitarbeitende beschäftigt und
  • sich Ihr Unternehmenssitz im Land Bremen befindet.

Außerdem handelt es sich beim Bremer Weiterbildungsscheck um eine sogenannte nachrangige Förderung: Das heißt, Sie können die Förderung nur dann erhalten, wenn andere Förderprogramme (zum Beispiel durch die Agentur für Arbeit) nicht infrage kommen.

Welche Weiterbildungsmaßnahmen werden gefördert?

Mit dem Weiterbildungsscheck für Unternehmen fördert das Land Bremen berufliche Weiterbildungen, die Ihren Beschäftigten zum Beispiel dazu dienen,

  • einen Berufsabschluss nachträglich zu erlangen,
  • einen im Ausland erworbenen Abschluss anzuerkennen,
  • ihr Fachwissen zu erweitern (Anpassungsweiterbildung) oder
  • einen höheren Berufsabschluss zu erlangen, zum Beispiel Fachwirt*in oder Techniker*in (Aufstiegsweiterbildung).

Welche Fördermittel kann Ihr Unternehmen erhalten?

Als Betrieb können Sie pro Kalenderjahr vier Weiterbildungsschecks beantragen. Der Scheck wird – gebunden an das ausgewählte Angebot – ausgestellt und muss spätestens 6 Monate nach Beendigung der Weiterbildung abgerechnet werden. 

Gefördert werden Lehrgangskosten bis zu 50 Prozent. Die maximale Fördersumme beträgt 500 Euro.

Wie können Sie den Bremer Weiterbildungsscheck beantragen?

Bevor Sie den Weiterbildungsscheck beantragen können, nehmen Sie an einem kurzen Beratungsgespräch bei der Landesagentur für berufliche Weiterbildung teil. Dort werden alle relevanten Voraussetzungen besprochen sowie weitere Fragen geklärt. Den Antrag können Sie anschließend per E-Mail bei der Landesagentur stellen.

Weitere Informationen zum Bremer Weiterbildungsscheck für Unternehmen

Ausführliche Informationen zum Weiterbildungsscheck für Unternehmen im Land Bremen erhalten Sie auf der Internetseite der Landesagentur für berufliche Weiterbildung Bremen.

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Wissenswertes zum Fördergeber

Fördergeber: Freie Hansestadt Bremen. Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration aus Mitteln des Landes und ESF plus

Förderung: Bremer Weiterbildungsscheck