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Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://mein-now.de veröffentlichte Webseite der Bundesagentur für Arbeit.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, die Webseiten unter https://mein-now.de im Einklang mit den Bestimmungen der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Barrierefreiheit dieser Internetseite
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf unabhängigen BITV 2.0-Tests, die im Rahmen der Weiterentwicklung des Internetauftritts kontinuierlich durchgeführt werden, zuletzt im Juli 2024.
Die Webseiten sind mit den genannten Anforderungen zum größten Teil vereinbar. Die Bundesagentur für Arbeit ist bemüht, die verbleibenden Barrieren schnellstmöglich zu beheben.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Im Hochkontrastmodus sind wenige Elemente nicht gut erkennbar.
- Wenige Elemente sind mit der Tastatur umständlich bedienbar oder verhalten sich nicht erwartungsgemäß.
Eine weitere Verbesserung der Zugänglichkeit wird bis Ende 2024 erfolgen.
Diese Erklärung wurde am 19.08.2024 aktualisiert.
Barrieren melden: Feedback und Kontaktmöglichkeiten
Sie möchten uns bestehende Barrieren auf unseren Webseiten melden? Oder Sie möchten Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erhalten?
Nutzen Sie unser Kontaktformular.
Post-Anschrift
Bundesagentur für Arbeit (BA)
Regensburger Straße 104
90478 Nürnberg
Telefonnummern
Für Arbeitnehmer: 0800 4 5555-00 (kostenfrei)
Für Arbeitgeber: 0800 4 5555-20 (kostenfrei)
Gebärdentelefonie und Schrifttelefonie
Für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen gibt es das kostenlose Servicetelefon für Hörgeschädigte.
Leichte Sprache
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit finden Sie auch in Leichter Sprache.
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden.
Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und wie Sie einen Antrag auf Schlichtung stellen können finden Sie auf der Internet-Seite https://www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.