Erklärung zur Barriere-Freiheit in Leichter Sprache

Sind diese Internet-Seiten barriere-frei?

Die Abkürzung für diese Internet-Seite ist: mein NOW

Die Internet-Adresse dieser Seite ist:
https://mein-now.de

„mein NOW“ ist eine Internet-Seite der Bundesagentur für Arbeit (BA).

Die Internet-Seite „mein NOW“ ist für Barriere-Freiheit im Internet.
Das bedeutet:
Alle Menschen bekommen alle wichtigen Infos.
Zum Beispiel:

  • Es gibt ein Gebärden-Sprache-Video.
  • Es gibt Infos in Leichter Sprache.
  • Blinde Menschen können Vorlese-Programme gut benutzen

„mein NOW“ macht seine Internet-Seiten barrierefrei.
„mein NOW“ beachtet die Vorschriften für Barriere-Freiheit.

    Das sind die Vorschriften:

    • UN-Behinderten-Rechts-Konvention: UN-BRK
    • Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz: BGG
    • Barrierefreie Informations-Technik-Verordnung: BITV 2.0

    Es gibt einen Test für Barriere-Freiheit im Internet.
    Der Test prüft:

    • Hat „mein NOW“ alle Vorschriften beachtet?
    • Wo gibt es noch Barrieren?

    Wie kann ich mein NOW von Barrieren berichten?

    Sie haben eine Barriere gefunden.

    Oder:

    Sie konnten eine wichtige Info nicht finden.

    Oder:

    Sie möchten mehr wissen über:

    • barriere-freie Internet-Seiten von „mein NOW“
    • Internet-Seiten von „mein NOW“ in Leichter Sprache

    Sie können uns schreiben:

    Hier ist ein Formular:
    Kontakt-Formular

    Hier ist unsere Adresse:
    Bundesagentur für Arbeit (BA)
    Regensburger Straße 104
    90478 Nürnberg

    E-Mail-Adresse:
    BA-Inklusion@arbeitsagentur.de

    Sie können uns anrufen:

    Hier ist unsere Telefon-Nummer:
    08 00 45 55 50 0

    Der Anruf kostet nichts.

    Wenn Sie Probleme mit dem Hören haben:
    Sie können das Service-Telefon für Hör-Geschädigte anrufen.
    Service-Telefon für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen

    Die Seite ist nicht in Leichter Sprache.

    Sind Sie nicht zufrieden?

    Sie sind nicht zufrieden.
    Sie möchten sich beschweren?
    Dann hilft die Schlichtungs-Stelle.

    Schlichtung bedeutet:

    • sich einigen
    • sich vertragen.

    Die Schlichtungs-Stelle heißt
    Schlichtungsstelle nach § 16 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG).

    BGG ist die Abkürzung für
    Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.

    Im BGG steht:
    Ein Amt oder eine Behörde muss
    Menschen mit und ohne Behinderung gleich behandeln.
    Das muss auch die BA beachten.

    Die Schlichtungs-Stelle hilft bei einem Streit.
    Zum Beispiel:

    1. Es gibt eine Barriere bei einem Amt oder einer Behörde.
    2. Sie haben sich beschwert.
    3. Die Barriere bleibt.

    Jetzt kann die Schlichtungs-Stelle helfen.
    Der Streit muss dann nicht vor ein Gericht.
    Beide Seiten sollen sich vertragen.

    Sie können eine Schlichtung beantragen.
    Zum Beispiel:
    Sie sind mit einer Antwort der BA
    zur Barriere-Freiheit nicht zufrieden.

    Eine Schlichtung kostet nichts.
    Sie brauchen keinen Anwalt.
    Sie können den Antrag in Leichter Sprache
    oder in Deutscher Gebärden-Sprache stellen.

    Hier gibt es mehr Infos:
    Schlichtungs-Stelle BGG in Leichter Sprache

    Hier ist die Telefon-Nummer der Schlichtungs-Stelle:
    03 01 85 27 28 05

    Hier ist die E-Mail-Adresse
    info@schlichtungsstelle-bgg.de