- Startseite
- Leichte Sprache
- Erklärung zur Barrierefreiheit
Erklärung zur Barriere-Freiheit in Leichter Sprache
Sind diese Internet-Seiten barriere-frei?
Die Abkürzung für diese Internet-Seite ist: mein NOW
Die Internet-Adresse dieser Seite ist:
https://mein-now.de
„mein NOW“ ist eine Internet-Seite der Bundesagentur für Arbeit (BA).
Die Internet-Seite „mein NOW“ ist für Barriere-Freiheit im Internet.
Das bedeutet:
Alle Menschen bekommen alle wichtigen Infos.
Zum Beispiel:
- Es gibt ein Gebärden-Sprache-Video.
- Es gibt Infos in Leichter Sprache.
- Blinde Menschen können Vorlese-Programme gut benutzen
„mein NOW“ macht seine Internet-Seiten barrierefrei.
„mein NOW“ beachtet die Vorschriften für Barriere-Freiheit.
Das sind die Vorschriften:
- UN-Behinderten-Rechts-Konvention: UN-BRK
- Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz: BGG
- Barrierefreie Informations-Technik-Verordnung: BITV 2.0
Es gibt einen Test für Barriere-Freiheit im Internet.
Der Test prüft:
- Hat „mein NOW“ alle Vorschriften beachtet?
- Wo gibt es noch Barrieren?
Wie kann ich mein NOW von Barrieren berichten?
Sie haben eine Barriere gefunden.
Oder:
Sie konnten eine wichtige Info nicht finden.
Oder:
Sie möchten mehr wissen über:
- barriere-freie Internet-Seiten von „mein NOW“
- Internet-Seiten von „mein NOW“ in Leichter Sprache
Sie können uns schreiben:
Hier ist ein Formular:
Kontakt-Formular
Hier ist unsere Adresse:
Bundesagentur für Arbeit (BA)
Regensburger Straße 104
90478 Nürnberg
E-Mail-Adresse:
BA-Inklusion@arbeitsagentur.de
Sie können uns anrufen:
Hier ist unsere Telefon-Nummer:
08 00 45 55 50 0
Der Anruf kostet nichts.
Wenn Sie Probleme mit dem Hören haben:
Sie können das Service-Telefon für Hör-Geschädigte anrufen.
Service-Telefon für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen
Die Seite ist nicht in Leichter Sprache.
Sind Sie nicht zufrieden?
Sie sind nicht zufrieden.
Sie möchten sich beschweren?
Dann hilft die Schlichtungs-Stelle.
Schlichtung bedeutet:
- sich einigen
- sich vertragen.
Die Schlichtungs-Stelle heißt
Schlichtungsstelle nach § 16 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG).
BGG ist die Abkürzung für
Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Im BGG steht:
Ein Amt oder eine Behörde muss
Menschen mit und ohne Behinderung gleich behandeln.
Das muss auch die BA beachten.
Die Schlichtungs-Stelle hilft bei einem Streit.
Zum Beispiel:
- Es gibt eine Barriere bei einem Amt oder einer Behörde.
- Sie haben sich beschwert.
- Die Barriere bleibt.
Jetzt kann die Schlichtungs-Stelle helfen.
Der Streit muss dann nicht vor ein Gericht.
Beide Seiten sollen sich vertragen.
Sie können eine Schlichtung beantragen.
Zum Beispiel:
Sie sind mit einer Antwort der BA
zur Barriere-Freiheit nicht zufrieden.
Eine Schlichtung kostet nichts.
Sie brauchen keinen Anwalt.
Sie können den Antrag in Leichter Sprache
oder in Deutscher Gebärden-Sprache stellen.
Hier gibt es mehr Infos:
Schlichtungs-Stelle BGG in Leichter Sprache
Hier ist die Telefon-Nummer der Schlichtungs-Stelle:
03 01 85 27 28 05
Hier ist die E-Mail-Adresse:
info@schlichtungsstelle-bgg.de