Weiterbildung von Beschäftigten in Transfergesellschaften: Erfahren Sie mehr zu Fördermöglichkeiten, Voraussetzungen und Umfang.
Nehmen Ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer während des Bezugs von Transferkurzarbeitergeld an einer beruflichen Weiterbildung teil, kann die Agentur für Arbeit einen Teil der Kosten hierfür übernehmen.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Förderung von Weiterbildungen möglich, die erst nach dem Bezug von Transferkurzarbeitergeld enden.
Um finanzielle Unterstützung bei Qualifizierungsmaßnahmen zu erhalten, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
In Abhängigkeit von der Größe Ihres Betriebes können bis zu 50 Prozent der Lehrgangskosten übernommen werden.
Bei klein- und mittelständischen Unternehmen verringert sich die erforderliche Eigenbeteiligung des Arbeitgebers. In Insolvenzfällen kann eine niedrigere Beteiligung des Arbeitgebers an den Lehrgangskosten festgelegt werden.
Weiterführende Informationen zur Förderung von Weiterbildung in Transfergesellschaften finden Sie auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit.
Suchen Sie nach passenden Weiterbildungsangeboten, die durch Förderung beruflicher Weiterbildung in Transfergesellschaften unterstützt werden.
Fördergeber: Bundesagentur für Arbeit
Förderung: Förderung der beruflichen Weiterbildung bei Transferkurzarbeitergeld nach Paragraph 111 a Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III)