Förderung beruflicher Weiterbildung in Transfergesellschaften

Weiterbildung von Beschäftigten in Transfergesellschaften: Erfahren Sie mehr zu Fördermöglichkeiten, Voraussetzungen und Umfang.

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Worum handelt es sich bei der Unternehmensförderung?

Nehmen Ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer während des Bezugs von Transferkurzarbeitergeld an einer beruflichen Weiterbildung teil, kann die Agentur für Arbeit einen Teil der Kosten hierfür übernehmen. 
Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Förderung von Weiterbildungen möglich, die erst nach dem Bezug von Transferkurzarbeitergeld enden.

Was sind die Voraussetzungen für die Förderung?

Um finanzielle Unterstützung bei Qualifizierungsmaßnahmen zu erhalten, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beziehen Transferkurzarbeitergeld.
  • Die berufliche Weiterbildung findet während des Bezugs von Transferkurzarbeitergeld statt. 
  • Die Weiterbildungsmaßnahme und der Weiterbildungsanbieter sind zugelassen.
  • Sie wurden vor Beginn der Weiterbildung von Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit beraten.
  • Sie tragen als Arbeitgeber während des Bezugs des Transferkurzarbeitergeldes mindestens 50 Prozent der Lehrgangskosten.

Wie hoch ist die Förderung für Ihren Betrieb?

In Abhängigkeit von der Größe Ihres Betriebes können bis zu 50 Prozent der Lehrgangskosten übernommen werden.  
Bei klein- und mittelständischen Unternehmen verringert sich die erforderliche Eigenbeteiligung des Arbeitgebers. In Insolvenzfällen kann eine niedrigere Beteiligung des Arbeitgebers an den Lehrgangskosten festgelegt werden.

Weitere Informationen zur Förderung von Unternehmen bei Kurzarbeit

Weiterführende Informationen zur Förderung von Weiterbildung in Transfergesellschaften finden Sie auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit.

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Wissenswertes zum Fördergeber

Fördergeber: Bundesagentur für Arbeit
Förderung: Förderung der beruflichen Weiterbildung bei Transferkurzarbeitergeld nach Paragraph 111 a Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III)