Förderung für Unternehmen bei beruflichen Anpassungsqualifizierungen in Thüringen

Fördermöglichkeiten für Unternehmen: Wichtige Infos zum Förderprogramm „berufliche Anpassungsqualifizierungen“ – Voraussetzungen, Höhe, Antrag.

Logo des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Freistaats Thüringen

Worum handelt es sich bei dieser Förderung?

Bei dem Förderprogramm „berufliche Anpassungsqualifizierungen“ handelt es sich um eine finanzielle Unterstützung für Arbeitgeber durch den Europäischen Sozialfonds (ESF Plus) in Thüringen, mit finanzieller Beteiligung der Europäischen Union. Die Förderung erfolgt in Form eines finanziellen Zuschusses zu den Weiterbildungskosten.

Wird Ihr Unternehmen gefördert?

Wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz oder seine Betriebsstätte in Thüringen hat, können Sie einen Zuschuss zu Ihren Weiterbildungskosten erhalten. Außerdem müssen die an einer beruflichen Anpassungsqualifizierung teilnehmenden Beschäftigten zu einem der folgenden Personenkreise zählen:

  • Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer)
  • Geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
  • Selbstständige (mit Ausnahme von Solo-Selbstständigen)

Tipp: Auch Ihre Beschäftigten können sich über die Förderung von Anpassungsqualifizierungen informieren: Förderprogramm „berufliche Anpassungsqualifizierung“ in Thüringen.

Was sind die Voraussetzungen für das Förderprogramm?

Ihr Unternehmen kann eine Förderung erhalten, wenn die teilnehmenden Beschäftigten berufliche Anpassungsqualifizierungen absolvieren möchten. Das bedeutet: Die Beschäftigten passen bereits vorhandene berufliche Kenntnisse und Kompetenzen an und aktualisieren oder vertiefen diese. Außerdem müssen die Weiterbildungsmaßnahmen während der regulären Arbeitszeit absolviert werden.

Wie viel Förderung kann Ihr Unternehmen erhalten?

Der mögliche Zuschuss wird individuell auf Basis von Bundesdurchschnittskostensätzen (B-DKS) für Ihr Unternehmen berechnet. Er kann jedoch höchstens 50 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.

Wie können Sie die Weiterbildungsförderung beantragen?

Den Zuschuss beantragen Sie als Arbeitgeber spätestens sechs Wochen vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme. Für die Beantragung können Sie das Förderportal des Landes Thüringen nutzen.

Weitere Informationen zur Förderung

Auf der Seite des Thüringer Landesverwaltungsamtes finden Sie weitere Informationen zur Förderung für Unternehmen bei beruflicher Anpassungsqualifizierungen in Thüringen.

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Wissenswertes zum Fördergeber

Fördergeber: Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Förderung: Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und/oder des Freistaats Thüringen zur Förderung des lebenslangen Lernens, insbesondere von flexiblen Möglichkeiten für Weiterbildung und Fachkräftesicherung (Fachkräfte- und Weiterbildungsrichtlinie). Fördergegenstand 2.1: Projekte zur beruflichen Anpassungsqualifizierung von Beschäftigten oder Selbständigen.

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