Fördermöglichkeiten für Unternehmen: Wichtige Infos zum Förderprogramm „berufliche Anpassungsqualifizierungen“ – Voraussetzungen, Höhe, Antrag.
Bei dem Förderprogramm „berufliche Anpassungsqualifizierungen“ handelt es sich um eine finanzielle Unterstützung für Arbeitgeber durch den Europäischen Sozialfonds (ESF Plus) in Thüringen, mit finanzieller Beteiligung der Europäischen Union. Die Förderung erfolgt in Form eines finanziellen Zuschusses zu den Weiterbildungskosten.
Wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz oder seine Betriebsstätte in Thüringen hat, können Sie einen Zuschuss zu Ihren Weiterbildungskosten erhalten. Außerdem müssen die an einer beruflichen Anpassungsqualifizierung teilnehmenden Beschäftigten zu einem der folgenden Personenkreise zählen:
Tipp: Auch Ihre Beschäftigten können sich über die Förderung von Anpassungsqualifizierungen informieren: Förderprogramm „berufliche Anpassungsqualifizierung“ in Thüringen.
Ihr Unternehmen kann eine Förderung erhalten, wenn die teilnehmenden Beschäftigten berufliche Anpassungsqualifizierungen absolvieren möchten. Das bedeutet: Die Beschäftigten passen bereits vorhandene berufliche Kenntnisse und Kompetenzen an und aktualisieren oder vertiefen diese. Außerdem müssen die Weiterbildungsmaßnahmen während der regulären Arbeitszeit absolviert werden.
Der mögliche Zuschuss wird individuell auf Basis von Bundesdurchschnittskostensätzen (B-DKS) für Ihr Unternehmen berechnet. Er kann jedoch höchstens 50 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.
Den Zuschuss beantragen Sie als Arbeitgeber spätestens sechs Wochen vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme. Für die Beantragung können Sie das Förderportal des Landes Thüringen nutzen.
Auf der Seite des Thüringer Landesverwaltungsamtes finden Sie weitere Informationen zur Förderung für Unternehmen bei beruflicher Anpassungsqualifizierungen in Thüringen.
Suchen Sie nach passenden Weiterbildungsangeboten, die durch eine Förderung für Unternehmen bei beruflichen Anpassungsqualifizierungen in Thüringen unterstützt werden.
Fördergeber: Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie
Förderung: Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und/oder des Freistaats Thüringen zur Förderung des lebenslangen Lernens, insbesondere von flexiblen Möglichkeiten für Weiterbildung und Fachkräftesicherung (Fachkräfte- und Weiterbildungsrichtlinie). Fördergegenstand 2.1: Projekte zur beruflichen Anpassungsqualifizierung von Beschäftigten oder Selbständigen.