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Förderung der betrieblichen Weiterbildung in Sachsen
Informieren Sie sich als Arbeitgeber zum Förderprogramm „Berufliche Weiterbildung Sachsen“. Die wichtigsten Infos zu Voraussetzungen, Höhe und Antrag.
Wie hoch ist die Förderung?
Als Unternehmen erhalten Sie das Fördergeld in Form einer Pauschale. Die Höhe der Pauschale orientiert sich an der Höhe der förderfähigen Weiterbildungskosten (in Euro) – unter Berücksichtigung des festgelegten Fördersatzes. Unter förderfähige Weiterbildungskosten fallen Kurs- und eventuelle Prüfungsgebühren. Fahrt- und Unterbringungskosten sowie die Umsatzsteuer sind nicht förderfähig.
Der Fördersatz beträgt in der Regel 50 Prozent der anfallenden Weiterbildungskosten. Der maximale Zuschuss beträgt 4.500 Euro.
Wie können Unternehmen einen Antrag auf Förderung stellen?
Als Arbeitgeber stellen Sie den Antrag auf Förderung vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme online über das Förderportal der Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB). Zum Antrag gehört das Weiterbildungsangebot sowie ein Nachweis zur Legitimation.
Nach dem Ende der Weiterbildungsmaßnahme reichen Sie einen Nachweis über die Teilnahme und einen Verwendungsnachweis nach.
Weitere Informationen zur Weiterbildungsförderung für Arbeitgeber in Sachsen
Ausführliche Informationen zur Förderung von beruflicher Weiterbildung in Unternehmen erhalten Sie auf der Internet-Seite der Sächsischen Aufbaubank.
Förderung der betrieblichen Weiterbildung: Weiterbildungen finden
Suchen Sie nach passenden Weiterbildungsangeboten, die durch Förderung der betrieblichen Weiterbildung in Sachsen unterstützt werden. Nutzen Sie dafür einfach den Filter „Förderart“ in unserer Weiterbildungssuche, um gezielt geförderte Angebote zu finden.
Wissenswertes zum Fördergeber
Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft und Sächsisches Staatsministerium des Innern
Förderung: Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, des Sächsischen Staatsministerium des Innern zur Förderung der Beruflichen Bildung: erfolgreich und zukunftssicher (Richtlinie Berufliche Bildung)