Förderung der betrieblichen Weiterbildung in Sachsen

Informieren Sie sich als Arbeitgeber zum Förderprogramm „Berufliche Weiterbildung Sachsen“. Die wichtigsten Infos zu Voraussetzungen, Höhe und Antrag.

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Worum handelt es sich beim Sächsischen Förderprogramm?

Das Förderprogramm „Berufliche Weiterbildung Sachsen“ unterstützt Unternehmen bei der Qualifizierung ihres Personals. Die finanzielle Unterstützung wird in Form eines pauschalen Zuschusses gewährt.

Mithilfe der Förderung sollen die beruflichen Kompetenzen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gestärkt werden, um deren Beschäftigung zu sichern und die Wettbewerbsfähigkeit in der Arbeitswelt zu erhöhen.

Welche Unternehmen werden unterstützt?

Als Unternehmen können Sie die Förderung erhalten, wenn Sie Ihren Sitz oder eine Niederlassung im Freistaat Sachsen haben. Begünstigt werden Betriebe mit bis zu 500 Mitarbeitenden.

Auch rechtlich selbstständige Unternehmen innerhalb eines Unternehmensverbunds mit bis zu 500 Mitarbeitenden im Betrieb können die Förderung erhalten.

Zudem können Selbstständige eine Förderung erhalten.

Was sind die Voraussetzungen für eine Förderung?

  • Die Teilnehmenden der Weiterbildungsmaßnahme haben ihren Hauptwohnsitz oder Arbeitsort im Freistaat Sachsen.
  • Die Teilnehmenden der Weiterbildungsmaßnahme gehören einer der folgenden Personenkreise an:
    • Unternehmer beziehungsweise Selbstständige, Erwerbstätige mit bestehendem Arbeitsverhältnis,
    • Dual Studierende, Werkstudenten, Praktikanten.
  • Die Weiterbildungskosten (Gesamtausgaben) betragen mindestens 700 Euro.

Wie hoch ist die Förderung?

Als Unternehmen erhalten Sie das Fördergeld in Form einer Pauschale. Die Höhe der Pauschale orientiert sich an der Höhe der förderfähigen Weiterbildungskosten (in Euro) – unter Berücksichtigung des festgelegten Fördersatzes. Unter förderfähige Weiterbildungskosten fallen Kurs- und eventuelle Prüfungsgebühren. Fahrt- und Unterbringungskosten sowie die Umsatzsteuer sind nicht förderfähig.

Der Fördersatz beträgt in der Regel 50 Prozent der anfallenden Weiterbildungskosten. Der maximale Zuschuss beträgt 4.500 Euro.

Wie können Unternehmen einen Antrag auf Förderung stellen?

Als Arbeitgeber stellen Sie den Antrag auf Förderung vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme online über das Förderportal der Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB). Zum Antrag gehört das Weiterbildungsangebot sowie ein Nachweis zur Legitimation.

Nach dem Ende der Weiterbildungsmaßnahme reichen Sie einen Nachweis über die Teilnahme und einen Verwendungsnachweis nach.

Weitere Informationen zur Weiterbildungsförderung für Arbeitgeber in Sachsen

Ausführliche Informationen zur Förderung von beruflicher Weiterbildung in Unternehmen erhalten Sie auf der Internet-Seite der Sächsischen Aufbaubank.

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Wissenswertes zum Fördergeber

Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft und Sächsisches Staatsministerium des Innern

Förderung: Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, des Sächsischen Staatsministerium des Innern zur Förderung der Beruflichen Bildung: erfolgreich und zukunftssicher (Richtlinie Berufliche Bildung)