Weiterbildung von Mitarbeitenden: Wichtige Infos zum Förderprogramm für KMU – Voraussetzungen, Höhe, Antrag.
Mit dem Förderprogramm „Kompetenz durch Weiterbildung“ erhält Ihr Unternehmen einen finanziellen Zuschuss zu den Weiterbildungskosten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Dieser Zuschuss soll Ihr Unternehmen dabei unterstützen, Ihr Personal durch Weiterbildungsmaßnahmen zu entwickeln, um langfristig die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens zu stärken.
Kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) mit einer Betriebsstätte im Saarland haben die Möglichkeit, Förderanträge nach dem Programm „Kompetenz durch Weiterbildung (KdW) zu stellen.
Außerdem muss es sich bei dem Seminar oder der Weiterbildungsveranstaltung für Ihr Personal um eine Anpassungsweiterbildung handeln. Das heißt, die Weiterbildung hilft Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, ihr Fachwissen zu vertiefen. Gleichzeitig müssen die erlernten Kenntnisse in Ihrem Unternehmen anwendbar sein und die Kompetenz Ihres Personals zu steigern.
Wenn Ihre Kosten 250 Euro überschreiten, können Sie einen Zuschuss erhalten. Dieser beträgt 40 Prozent der Weiterbildungskosten (Seminarkosten) – pro Mitarbeiterin oder Mitarbeiter jedoch maximal 2.000 Euro.
Ihr Antrag für die KdW-Förderung muss mindestens drei Arbeitstage vor Beginn des Seminars oder der Weiterbildungsveranstaltung gestellt werden. Für jede Weiterbildungsveranstaltung müssen Sie einen separaten Förderantrag stellen.
Ansprechpartnerin für Ihre Beantragung ist die Fitt gGmbH als sogenannte KdW-Servicestelle. Sie berät die antragstellenden Unternehmen, bearbeitet die Förderanträge und zahlt die Fördermittel aus.
Ausführliche Informationen zum Förderprogramm „Kompetenz durch Weiterbildung (KdW)“ sowie die Kontaktdaten für die KdW-Servicestelle erhalten Sie auf der Webseite des Landes.
Suchen Sie nach passenden Weiterbildungsangeboten, die durch das Förderprogramm „Kompetenz durch Weiterbildung“ im Saarland unterstützt werden.
Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit des Saarlandes
Förderung: Kompetenz durch Weiterbildung KdW