Was ist die „Förderung der Qualifizierung von Beschäftigten“?

Mit dem Förderprogramm zur Qualifizierung von Beschäftigten in großen Unternehmen wird die Fort- und Weiterbildung Ihres Personals gefördert. Sie erhalten einen Zuschuss zu Weiterbildungsmaßnahmen, die Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Hinblick auf den technologischen Wandel qualifizieren. Ihr Unternehmen soll so bei der Entwicklung digitaler Kompetenzen unterstützt werden, um Ihre Wettbewerbsfähigkeit langfristig zu stärken.

Kann Ihr Unternehmen gefördert werden?

Das Förderprogramm richtet sich an große Unternehmen mit einer Betriebsstätte im Saarland, deren Beschäftigte gezielt für die Digitalisierung im Unternehmen geschult werden sollen.

Sie gelten als Großunternehmen, wenn Sie mehr als 250 Personen beschäftigen und Ihr Jahresumsatz mehr als 50 Millionen Euro beträgt oder Ihre Jahresbilanzsumme 43 Millionen Euro übersteigt.

Welche Weiterbildungsmaßnahmen werden gefördert?

Es werden Maßnahmen gefördert, die die Beschäftigten im Hinblick auf den technologischen Wandel qualifizieren, um so die Arbeitsplätze im Unternehmen zu sichern.

Förderfähig sind Qualifizierungen, die weniger als 120 Stunden umfassen. Die Maßnahmen können in folgenden Formaten durchgeführt werden:

  • Inhouse-Schulungen
  • Externe Qualifizierungsmaßnahmen
  • (Duale) Weiterbildungsstudiengänge in Präsenz- und Onlineformaten

Welche Förderung kann Ihr Unternehmen erhalten?

Ihr Betrieb erhält einen Zuschuss von 40 Prozent zu den förderfähigen Weiterbildungskosten, die für interne oder externe Fortbildungen anfallen. Vorhaben, die weniger als 25.000 Euro kosten, werden von der Förderung ausgeschlossen. Zudem werden pro Vorhaben maximal zwei Millionen Euro bezuschusst.

Folgende Kosten können bezuschusst werden:

Grundsätzlich wird zwischen internen und externen Maßnahmen unterschieden.

  1. Interne Maßnahmen

Interne Maßnahmen finden im Unternehmen statt. Dazu gehören:

  • Maßnahmen durch eigene Trainerinnen und Trainer
  • Maßnahmen von externen Referentinnen und Referenten im Unternehmen
  • Virtuelle Maßnahmen

Förderfähig sind Personalkosten für Ausbilderinnen und Ausbilder in der Zeit, in der sie die Maßnahme durchführen.

   2. Externe Maßnahmen

Externe Maßnahmen finden außerhalb des Unternehmens statt, zum Beispiel in einer Bildungsstätte oder Bildungseinrichtung. Dazu gehören: 

  • Maßnahmen bei externen Anbietern.

Förderfähig sind durch Rechnung belegte Netto-Kosten der Weiterbildung.

Wichtig:

  • Die Maximalgrenze von 200 € pro Stunde gilt hier nicht.
  • Reisekosten sowie Materialkosten sind nicht förderfähig.

Wie können Sie die Förderung beantragen?

Sie erhalten die Antragsformulare vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit. Dort müssen Sie den Antrag auch mindestens 20 Arbeitstage vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme einreichen.

Weitere Informationen zur Förderung von Weiterbildungen in großen Unternehmen

Ausführliche Informationen zum Programm „Förderung der Qualifizierung von Beschäftigten in großen Unternehmen“ im Saarland erhalten Sie auf der Webseite des Landes.

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Förderung von Weiterbildungen in großen Unternehmen: Weiterbildungen finden

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Wissenswertes zum Fördergeber

Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit des Saarlandes

Förderung: Förderung der Qualifizierung von Beschäftigten in großen Unternehmen im Saarland