Weiterbildung in großen Unternehmen: Wichtige Infos zum Förderprogramm – Voraussetzungen, Höhe, Antrag.
Mit dem Förderprogramm zur Qualifizierung von Beschäftigten in großen Unternehmen wird die Fort- und Weiterbildung Ihres Personals gefördert. Sie erhalten einen Zuschuss zu Weiterbildungsmaßnahmen, die Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Hinblick auf den technologischen Wandel qualifizieren. Ihr Unternehmen soll so bei der Entwicklung digitaler Kompetenzen unterstützt werden, um Ihre Wettbewerbsfähigkeit langfristig zu stärken.
Das Förderprogramm richtet sich an große Unternehmen mit einer Betriebsstätte im Saarland, deren Beschäftigte gezielt für die Digitalisierung im Unternehmen geschult werden sollen.
Sie gelten als Großunternehmen, wenn Sie mehr als 250 Personen beschäftigen und Ihr Jahresumsatz mehr als 50 Millionen Euro beträgt oder Ihre Jahresbilanzsumme 43 Millionen Euro übersteigt.
Es werden Maßnahmen gefördert, die die Beschäftigten im Hinblick auf den technologischen Wandel qualifizieren, um so die Arbeitsplätze im Unternehmen zu sichern.
Förderfähig sind Qualifizierungen, die weniger als 120 Stunden umfassen. Die Maßnahmen können in folgenden Formaten durchgeführt werden:
Ihr Betrieb erhält einen Zuschuss von 40 Prozent zu den förderfähigen Weiterbildungskosten, die für interne oder externe Fortbildungen anfallen. Vorhaben, die weniger als 25.000 Euro kosten, werden von der Förderung ausgeschlossen. Zudem werden pro Vorhaben maximal zwei Millionen Euro bezuschusst.
Grundsätzlich wird zwischen internen und externen Maßnahmen unterschieden.
Interne Maßnahmen finden im Unternehmen statt. Dazu gehören:
Förderfähig sind Personalkosten für Ausbilderinnen und Ausbilder in der Zeit, in der sie die Maßnahme durchführen.
2. Externe Maßnahmen
Externe Maßnahmen finden außerhalb des Unternehmens statt, zum Beispiel in einer Bildungsstätte oder Bildungseinrichtung. Dazu gehören:
Förderfähig sind durch Rechnung belegte Netto-Kosten der Weiterbildung.
Wichtig:
Sie erhalten die Antragsformulare vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit. Dort müssen Sie den Antrag auch mindestens 20 Arbeitstage vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme einreichen.
Ausführliche Informationen zum Programm „Förderung der Qualifizierung von Beschäftigten in großen Unternehmen“ im Saarland erhalten Sie auf der Webseite des Landes.
Suchen Sie nach passenden Weiterbildungsangeboten, die durch Förderungen von Weiterbildungen in großen Unternehmen im Saarland unterstützt werden.
Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit des Saarlandes
Förderung: Förderung der Qualifizierung von Beschäftigten in großen Unternehmen im Saarland