Erstattung zur Bildungsfreistellung / Bildungsurlaub für Unternehmen in RLP

Förderung für Unternehmen: Wichtige Infos zur pauschalierten Erstattung von Bildungsfreistellung für KMU – Voraussetzungen, Höhe, Antrag.

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Worum handelt es sich bei der Erstattung von Bildungsfreistellung für Unternehmen?

Die Erstattung von Lohnkosten während einer Bildungsfreistellung ist eine Förderung des Landes Rheinland-Pfalz für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Kann Ihr Unternehmen einen Zuschuss erhalten?

Sie können einen Zuschuss zu den Lohnkosten erhalten, die Sie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern während der Bildungsfreistellung zahlen, wenn Sie

  • ein kleines oder mittelständisches Unternehmen (KMU) sind und
  • Sie weniger als 50 Mitarbeitende beschäftigen.

Welche Voraussetzungen gelten für die Erstattung?

Sie können eine Erstattung für die Bildungsfreistellung beantragen, wenn

  • Ihre Mitarbeiterin oder Ihr Mitarbeiter seit mindestens sechs Monaten in Ihrem Unternehmen angestellt ist,
  • der Beschäftigungsort Ihrer Mitarbeiterin oder Ihres Mitarbeiters schwerpunktmäßig in Rheinland-Pfalz liegt,
  • es sich um eine nach dem Rheinland-Pfälzischen Bildungsfreistellungsgesetz anerkannte Weiterbildungsveranstaltung handelt und
  • die Teilnahme an der Weiterbildung freiwillig erfolgt.

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und wie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Bildungsfreistellung beantragen können, finden Sie auf der Seite Bildungsfreistellung in Rheinland-Pfalz.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Die Pauschale beträgt für jeden Tag der Bildungsfreistellung die Hälfte des durchschnittlichen Arbeitsentgelts je Tag im jeweiligen Kalenderjahr im Land Rheinland-Pfalz.

Wie beantragen Sie den Zuschuss?

Sie beantragen die Erstattung für Bildungsfreistellung schriftlich beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung in Mainz:

  • Mindestens vier Wochen vor Beginn der Weiterbildung stellen Sie den Antrag auf pauschalisierte Erstattung für Arbeitgeber.
  • Nach der Weiterbildung reichen Sie den Antrag auf Auszahlung der Erstattung zusammen mit einer Teilnahmebestätigung ein.

Weitere Informationen zur Erstattung für Bildungsfreistellung

Die beiden Anträge sowie ausführliche Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf der Webseite des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz.

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Wissenswertes zum Fördergeber

Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz

Förderung: Erstattung für Bildungsfreistellung in Rheinland-Pfalz