Fördermöglichkeiten für Betriebe: Wichtige Infos zum Qualifizierungsgeld – Höhe, Voraussetzungen und Antrag.
Das Qualifizierungsgeld hilft Ihnen als Arbeitgeber, Ihren Mitarbeitern Arbeitsplätze zu sichern, wenn es in Ihrem Unternehmen durch strukturelle Veränderungen einen Bedarf an Weiterbildung gibt.
Um finanzielle Unterstützung in Form des Qualifizierungsgeldes zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Neben beruflichen Weiterbildungen zählen auch Umschulungen und Teilqualifizierungen zu den förderfähigen Qualifizierungsmaßnahmen. Mit einer Umschulung können Ihre Mitarbeitenden einen neuen beruflichen Abschluss erwerben. Teilqualifizierungen bereiten sie schrittweise auf einen Berufsabschluss vor.
Beschäftige Ihres Betriebs können gefördert werden, wenn ihnen durch den Strukturwandel der Verlust von Arbeitsplätzen droht, eine berufliche Weiterbildung jedoch eine zukunftssichere Beschäftigung im aktuellen Betrieb ermöglicht.
Das Qualifizierungsgeld wird als Entgeltersatzleistung in Höhe von 60 Prozent beziehungsweise 67 Prozent des Nettoentgeltes, das durch die Weiterbildung entfällt, geleistet.
Qualifizierungsgeld muss von Ihnen als Arbeitgeber schriftlich beantragt werden. Der Antrag soll spätestens drei Monate vor Beginn der Maßnahme vorliegen.
Ausführliche Informationen zum Qualifizierungsgeld erhalten Sie auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit.
Suchen Sie nach passenden Weiterbildungsangeboten, die durch das Qualifizierungsgeld während der beruflichen Weiterbildung Beschäftigter unterstützt werden.
Fördergeber: Bundesagentur für Arbeit
Förderung: Förderung der beruflichen Weiterbildung Beschäftigter – Qualifizierungsgeld nach dem Paragraphen 82 a-c Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III)