Finanzielle Unterstützung bei der Qualifizierung Beschäftigter

Sie können als Arbeitgeber finanzielle Unterstützung bei der beruflichen Weiterbildung Ihrer Beschäftigten erhalten.

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Worum handelt es sich bei dieser Weiterbildungsförderung?

Die Weiterbildungsförderung Beschäftigter durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) unterstützt Arbeitgeber bei der beruflichen Qualifizierung ihrer Beschäftigten. So können Sie Ihr Unternehmen rechtzeitig auf die Arbeitswelt der Zukunft vorbereiten und ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken.

Neben einer individuellen Weiterbildungsberatung ist auch eine finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen zu Weiterbildungs- beziehungsweise den Lehrgangskosten und zum Arbeitsentgelt möglich.

Kann Ihr Unternehmen die Förderung erhalten?

Ihr Unternehmen kann unabhängig von seiner Größe einen Antrag auf Förderung stellen, sofern sich Ihr Unternehmenssitz in Deutschland befindet. Es werden sowohl Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) als auch große Unternehmen mit Weiterbildungsbedarf unterstützt.

Was sind die Voraussetzungen für eine finanzielle Förderung?

Um eine Förderung zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Es müssen Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen (zum Beispiel werden kurze Einweisungsschulungen aufgrund technischer Änderungen im Betrieb nicht gefördert).
  • Sowohl die berufliche Qualifizierungsmaßnahme als auch der Bildungsanbieter sind von einer fachkundigen Stelle für die Förderung für einen Bildungsgutschein zugelassen.
  • Die Weiterbildungsmaßnahme umfasst mehr als 120 Stunden.

Wie viel Fördergeld kann Ihr Unternehmen erhalten?

Die Weiterbildungsförderung umfasst die volle oder teilweise Übernahme der Weiterbildungskosten (zum Beispiel Lehrgangskosten) für Ihre Beschäftigten.

Darüber hinaus können Sie für die weiterbildungsbedingten Ausfallzeiten Ihrer Beschäftigten, Zuschüsse zum Arbeitsentgelt erhalten.

Die Übernahme der Weiterbildungskosten und die Zuschüsse zum Arbeitsentgelt setzen grundsätzlich eine Kostenbeteiligung durch Sie als den Arbeitgeber voraus. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Betriebsgröße.

Die Details zu den einzelnen Förderhöhen können Sie auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit nachlesen. Diese finden Sie am Ende der Seite.

Wie können Sie einen Antrag auf Förderung stellen?

Den Antrag auf Förderung stellen Sie bitte vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme. Wenn Sie ein Benutzerkonto bei der Bundesagentur für Arbeit haben, können Sie die Antragstellung online erledigen. Sollten mehrere Ihrer Beschäftigten an derselben Weiterbildung teilnehmen, ist sogar ein Sammelantrag möglich.

Weitere Informationen zum Förderprogramm

Weiterführende Informationen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung Beschäftigter erhalten Sie auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit.

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Wissenswertes zum Fördergeber

Fördergeber: Bundesagentur für Arbeit

Förderung: Förderung der beruflichen Weiterbildung Beschäftigter. Rechtsgrundlage: Paragraph 82 fortfolgende des Sozialgesetzbuches, Drittes Buch (SGB III) in Verbindung mit Paragraph 16, Absatz 1 des Sozialgesetzbuches, Zweites Buch (SGB II).