Sie können als Arbeitgeber finanzielle Unterstützung bei der beruflichen Weiterbildung Ihrer Beschäftigten erhalten.
Die Weiterbildungsförderung Beschäftigter durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) unterstützt Arbeitgeber bei der beruflichen Qualifizierung ihrer Beschäftigten. So können Sie Ihr Unternehmen rechtzeitig auf die Arbeitswelt der Zukunft vorbereiten und ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken.
Neben einer individuellen Weiterbildungsberatung ist auch eine finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen zu Weiterbildungs- beziehungsweise den Lehrgangskosten und zum Arbeitsentgelt möglich.
Ihr Unternehmen kann unabhängig von seiner Größe einen Antrag auf Förderung stellen, sofern sich Ihr Unternehmenssitz in Deutschland befindet. Es werden sowohl Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) als auch große Unternehmen mit Weiterbildungsbedarf unterstützt.
Um eine Förderung zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
Die Weiterbildungsförderung umfasst die volle oder teilweise Übernahme der Weiterbildungskosten (zum Beispiel Lehrgangskosten) für Ihre Beschäftigten.
Darüber hinaus können Sie für die weiterbildungsbedingten Ausfallzeiten Ihrer Beschäftigten, Zuschüsse zum Arbeitsentgelt erhalten.
Die Übernahme der Weiterbildungskosten und die Zuschüsse zum Arbeitsentgelt setzen grundsätzlich eine Kostenbeteiligung durch Sie als den Arbeitgeber voraus. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Betriebsgröße.
Die Details zu den einzelnen Förderhöhen können Sie auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit nachlesen. Diese finden Sie am Ende der Seite.
Den Antrag auf Förderung stellen Sie bitte vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme. Wenn Sie ein Benutzerkonto bei der Bundesagentur für Arbeit haben, können Sie die Antragstellung online erledigen. Sollten mehrere Ihrer Beschäftigten an derselben Weiterbildung teilnehmen, ist sogar ein Sammelantrag möglich.
Weiterführende Informationen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung Beschäftigter erhalten Sie auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit.
Suchen Sie nach passenden Weiterbildungsangeboten, die durch Finanzielle Unterstützung bei der Qualifizierung Beschäftigter unterstützt werden.
Fördergeber: Bundesagentur für Arbeit
Förderung: Förderung der beruflichen Weiterbildung Beschäftigter. Rechtsgrundlage: Paragraph 81, Absatz 2 des Sozialgesetzbuches, Drittes Buch (SGB III) sowie Paragraph 82 fortfolgende des Sozialgesetzbuches, Drittes Buch (SGB III).