„Unternehmensspezifische Vorhaben“ in Mecklenburg-Vorpommern

Mitarbeiterweiterbildung: Wichtige Infos zur Förderung von Qualifizierungsprojekten – Voraussetzungen, Höhe, Antrag.

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Worum handelt es sich bei dieser Förderung?

Möchten Sie Ihre Beschäftigten gezielt in einem speziell für die Bedürfnisse Ihres Unternehmens ausgerichteten Qualifizierungsprojekt weiterbilden?  Bei der Förderung von „Unternehmensspezifischen Vorhaben“ handelt es sich um die finanzielle Unterstützung dieser sogenannten In-House-Qualifizierungsprojekte. Ziel der Förderung ist es, Unternehmen bei der Fachkräftesicherung und der Anpassung an den technischen, wirtschaftlichen und demographischen Wandel unterstützen. Die Förderung trägt dazu bei, die Kompetenzen ihrer Beschäftigten zu entwickeln oder zu erhalten und so langfristig die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu stärken.

Die dabei im Fokus stehenden unternehmensspezifischen Weiterbildungsmaßnahmen sollen anhand der wirtschaftlichen Situation speziell auf den Weiterbildungsbedarf des jeweiligen Unternehmens zugeschnitten werden. Sie werden ausschließlich für eine größere Anzahl von eigenen Beschäftigten des jeweiligen Unternehmens organisiert und durchgeführt. Diese Art von betriebsinterner Weiterbildung ist zum Beispiel im Zusammenhang mit der Erschließung neuer Marktsegmente, der Einführung neuer betrieblicher Software beziehungsweise bei internen Prozessoptimierungen sinnvoll.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie bei diesen Qualifizierungsprojekten mit einer Förderung im Rahmen der Qualifizierungsrichtlinie aus dem Bereich unternehmensspezifische Vorhaben (Qualifizierungsprojekte).

Kann Ihr Unternehmen eine Förderung erhalten?

Ihr Unternehmen kann gefördert werden, wenn es seinen Sitz, eine Niederlassung oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern hat. Grundsätzlich ist das Förderprogramm am besten für mittlere beziehungsweise große Unternehmen geeignet, wobei auch kleine Unternehmen Förderung erhalten können.

Im Vorfeld von unternehmensspezifischen Weiterbildungsmaßnahmen ist es sinnvoll, zunächst die vorhandenen Kompetenzen und Qualifizierungsbedarfe im jeweiligen Unternehmen zu analysieren. Bereits hierfür ist eine Förderung möglich. Sollten sich im Ergebnis spezielle Weiterbildungsbedarfe ergeben, können diese unternehmensspezifischen Weiterbildungsmaßnahmen passgenau gefördert werden.

Wenn die ermittelten Bedarfe hingegen durch allgemeine, am Markt bereits angebotene Weiterbildungen abgedeckt werden können, stellt die Förderung in Form von Bildungsschecks eine geeignete Alternative dar.

Welche Voraussetzungen gelten für die Förderung?

Als „Unternehmensspezifische Vorhaben“ werden Weiterbildungsmaßnahmen gefördert, die

  • die Fähigkeiten und Kompetenzen der Belegschaft ermitteln beziehungsweise bewerten.
  • den Schulungsbedarf der Beschäftigten in Bezug auf deren Arbeitsplätze im Unternehmen feststellen.
  • es ermöglichen, die Kompetenzen und Qualifikationen von Beschäftigten zur Fachkräftesicherung im Unternehmen zu erwerben, zu erhalten und zu erweitern.
  • als sogenannte Anpassungsweiterbildungen das Fachwissen von Beschäftigten erhalten, aktualisieren oder erweitern.

Wichtig: Die Beratungs- und Qualifizierungsleistungen müssen außerdem von geeigneten externen Dienstleistern erbracht werden. Welche externen Weiterbildungsanbieter als anerkannt gelten, finden Sie unter Frage 17 auf der Webseite der GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH.

In welchem Umfang wird Ihr Unternehmen gefördert?

Die Höhe des Fördergeldes ist abhängig von der Größe des Unternehmens. Grundsätzlich ist eine Förderung von mindestens 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten möglich. Mittlere Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 60 Prozent, kleine Unternehmen bis zu 70 Prozent Förderung erhalten.

Wie können Sie einen Antrag auf Förderung stellen?

Anträge müssen schriftlich vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme bei der GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH in Schwerin eingereicht werden. Als Maßnahmebeginn gilt grundsätzlich der Abschluss eines rechtsverbindlichen Lieferungs- und Leistungsvertrages (beispielsweise Anmeldungen, Bezahlung von Rechnungen).

Um die Förderung von unternehmensspezifischen Vorhaben zu beantragen, stehen zwei Antragsformulare zur Verfügung, die Sie auf der Webseite der GSA anfordern können:

1) Antrag auf Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen der Kompetenzfeststellung der Beschäftigten und/oder Analyse des Qualifizierungsbedarfs.

2) Antrag auf Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur berufsbegleitenden Qualifizierung der Beschäftigten in Ihrem Unternehmen.

Weitere Informationen zu „Unternehmensspezifischen Vorhaben“

Ausführliche Informationen zur Förderung von unternehmensspezifischen Vorhaben in Mecklenburg-Vorpommern erhalten Sie auf der Webseite der GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH.

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Wissenswertes zum Fördergeber

Fördergeber: Land Mecklenburg-Vorpommern

Förderung: Richtlinie zur Förderung der berufsbegleitenden Qualifizierung von Beschäftigten in Unternehmen