Bildungsschecks für Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern

Fördermöglichkeiten für Unternehmen: Wichtige Infos zum Weiterbildungsscheck – Voraussetzungen, Höhe, Antrag.

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Was sind Bildungsschecks für Unternehmen in MV?

Die Qualifizierungsrichtlinie ist ein Förderprogramm, das Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern finanzielle Unterstützung bei Qualifizierungsmaßnahmen ihrer Beschäftigten ermöglicht. Hierbei erfolgt die Förderung unter anderem in Form von Bildungsschecks, mit denen die Kosten für die beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen teilweise gedeckt werden können.

Das Programm soll Ihr Unternehmen bei der Fachkräftesicherung und der Anpassung an den technischen, wirtschaftlichen und demographischen Wandel unterstützen, in dem es dazu beiträgt, die Kompetenzen Ihrer Beschäftigten zu entwickeln oder zu erhalten.

Wird Ihr Unternehmen gefördert?

Grundsätzlich können alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, Bildungsschecks beantragen. Entscheidend ist, dass Ihr Unternehmen seinen Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern hat. Tätigkeitsbereiche, die von der Förderung ausgeschlossen sind , finden Sie auf der Webseite der GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH.

Bildungsschecks sind für Unternehmen geeignet, die für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter berufliche Weiterbildungsmaßnahmen in Anspruch nehmen möchten.

Alternativ steht Ihrem Unternehmen auch die Möglichkeit der Förderung von Unternehmensspezifischen Vorhaben zur Verfügung, die insbesondere für mittlere bis große Unternehmen geeignet ist.

Welche Voraussetzungen gelten für Bildungsschecks in MV?

Sie können die Bildungsschecks des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter folgenden Voraussetzungen beantragen:

  • Bei der Weiterbildung handelt es sich um eine Anpassungsweiterbildung, also eine Weiterbildung, mit der Ihr Personal sein Fachwissen auf dem neuesten Stand hält.
  • Die Beratungs- und Qualifizierungsleistungen müssen von anerkannten externen Weiterbildungsanbietern erbracht werden.
  • Die Weiterbildung muss innerhalb des Bewilligungszeitraum von 24 Monaten stattfinden.
  • Die Mindesthöhe der Gesamtausgaben für Qualifizierungsmaßnahmen je Förderantrag beträgt 300 Euro.

Wichtig: Welche externen Weiterbildungsanbieter als anerkannt gelten, finden Sie unter Frage 17 auf der Webseite der GSA.

In welchem Umfang werden Weiterbildungskosten gefördert?

Die Förderung beträgt in der Regel 50 Prozent der Lehrgangskosten, maximal jedoch 3.000 Euro je Bildungsscheck und Weiterbildung.

So können Sie Bildungsschecks in MV beantragen

Den Antrag reichen Sie schriftlich vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme bei der GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH in Schwerin ein.

Als Maßnahmebeginn gilt grundsätzlich der Abschluss eines rechtsverbindlichen Lieferungs- und Leistungsvertrages (beispielsweise Anmeldungen, Bezahlung von Rechnungen). Sie können das Antragsformular für Bildungsschecks auf der Webseite der GSA anfordern.

Die Bewilligung erfolgt in Form von Bildungsschecks an das antragstellende Unternehmen. Der beauftragte Bildungsdienstleister übernimmt die Abrechnung der Förderung.

Weitere Informationen zum Bildungsscheck in MV

Ausführliche Informationen zu den Bildungsschecks erhalten Sie auf der Webseite der GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH.

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Wissenswertes zum Fördergeber

Fördergeber: Land Mecklenburg-Vorpommern

Förderung: Richtlinie zur Förderung der berufsbegleitenden Qualifizierung von Beschäftigten in Unternehmen