Mitarbeiterfortbildung: Wichtige Infos zur Förderung per Bildungsfreistellungserstattung – Voraussetzungen, Höhe, Antrag.
Bei der Bildungsfreistellungserstattung für Arbeitgeber handelt es sich um eine Förderung der beruflichen Weiterbildung durch das Land Mecklenburg-Vorpommern in Form eines pauschalisierten Zuschusses zur Deckung der Kosten, die in Ihrem Unternehmen durch die Entgeltfortzahlung für Ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – während einer Bildungsfreistellung zur Weiterbildung – entstanden sind.
Weitere Informationen dazu, wie Ihr Personal Bildungsfreistellung beantragen kann, finden Sie auf der Seite Bildungsfreistellung / Bildungsurlaub in Mecklenburg-Vorpommern.
Ihre Beschäftigten, die im Rahmen einer Bildungsmaßnahme freigestellt wurden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für die Freistellung von Beschäftigten im öffentlichen Dienst erfolgt keine Erstattungsleistung.
Sie können einen pauschalisierten Zuschuss zu den durch die Entgeltfortzahlung bei der beruflichen Weiterbildung entstanden Kosten erhalten. Dieser beträgt 55 Euro pro Person und freigestelltem Arbeitstag für maximal fünf freigestellte Arbeitstage pro Jahr.
Den Antrag auf Erstattung für Ihr Unternehmen stellen Sie mit einer Frist von spätestens acht Wochen nach Beendigung der Weiterbildung Ihrer Beschäftigten.
Den Antrag finden Sie auf der Webseite der Weiterbildungsdatenbank MV. Diesen senden Sie zur Bewilligung an das Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern.
Informationen zu den detaillierten Voraussetzungen und wie Sie die Antragsstellung Schritt für Schritt durchführen, finden Sie auf Webseite des Landesamts für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern.
Suchen Sie gezielt nach Weiterbildungsangeboten, die als Bildungsfreistellung in Mecklenburg-Vorpommern unterstützt werden.
Fördergeber: Land Mecklenburg-Vorpommern
Förderung: Bildungsfreistellung M-V gemäß des Bildungsfreistellungsgesetzes M-V (BfG M-V)