Bildungsfreistellung / Bildungsurlaub: Erstattungsansprüche für Unternehmen in MV

Mitarbeiterfortbildung: Wichtige Infos zur Förderung per Bildungsfreistellungserstattung – Voraussetzungen, Höhe, Antrag.

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Was ist die Bildungsfreistellungserstattung in MV?

Bei der Bildungsfreistellungserstattung für Arbeitgeber handelt es sich um eine Förderung der beruflichen Weiterbildung durch das Land Mecklenburg-Vorpommern in Form eines pauschalisierten Zuschusses zur Deckung der Kosten, die in Ihrem Unternehmen durch die Entgeltfortzahlung für Ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – während einer Bildungsfreistellung zur Weiterbildung – entstanden sind.

Weitere Informationen dazu, wie Ihr Personal Bildungsfreistellung beantragen kann, finden Sie auf der Seite Bildungsfreistellung / Bildungsurlaub in Mecklenburg-Vorpommern.

Wie kann Ihr Unternehmen die Erstattung erhalten?

Ihre Beschäftigten, die im Rahmen einer Bildungsmaßnahme freigestellt wurden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Die Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter sind seit mindestens sechs Monaten in Ihrem Unternehmen angestellt.
  • Das Arbeits- oder Dienstverhältnis der freigestellten Person hat seinen Schwerpunkt in Mecklenburg-Vorpommern.
  • Bei der Weiterbildung handelt es sich um eine nach dem BfG M-V anerkannte berufliche Weiterbildungsmaßnahme.

Für die Freistellung von Beschäftigten im öffentlichen Dienst erfolgt keine Erstattungsleistung.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Sie können einen pauschalisierten Zuschuss zu den durch die Entgeltfortzahlung bei der beruflichen Weiterbildung entstanden Kosten erhalten. Dieser beträgt 55 Euro pro Person und freigestelltem Arbeitstag für maximal fünf freigestellte Arbeitstage pro Jahr.

Wie können Sie die Erstattung für Bildungsfreistellung beantragen?

Den Antrag auf Erstattung für Ihr Unternehmen stellen Sie mit einer Frist von spätestens acht Wochen nach Beendigung der Weiterbildung Ihrer Beschäftigten.

Den Antrag finden Sie auf der Webseite der Weiterbildungsdatenbank MV. Diesen senden Sie zur Bewilligung an das Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern.

Weitere Informationen zur Erstattung von Bildungsfreistellung in MV

Informationen zu den detaillierten Voraussetzungen und wie Sie die Antragsstellung Schritt für Schritt durchführen, finden Sie auf Webseite des Landesamts für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern.

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Wissenswertes zum Fördergeber

Fördergeber: Land Mecklenburg-Vorpommern

Förderung: Bildungsfreistellung M-V gemäß des Bildungsfreistellungsgesetzes M-V (BfG M-V)