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Förderung von Weiterbildung im Güterkraftverkehr
Weiterbildung in Transportunternehmen: Wichtige Infos zu den Fördermöglichkeiten – Voraussetzungen, Höhe, Antrag.
Worum handelt es sich bei der Förderung von Weiterbildung im Güterkraftverkehr?
Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) bietet ein spezielles Förderprogramm für Weiterbildungen in Transportunternehmen an. Das Programm trägt den Namen „Weiterbildung in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen“.
Als Unternehmen in diesem Sektor können Sie finanzielle Unterstützung in Form eines Zuschusses zu Ihren Weiterbildungskosten erhalten.
Was sind die Voraussetzungen für eine Förderung?
Um die Weiterbildungsförderung erhalten zu können, muss Ihr Unternehmen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Antrag auf Förderung können Unternehmen stellen, die
- einen Unternehmenssitz in Deutschland haben,
- Güterkraftverkehr im Sinne des § 1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) durchführen und
- Eigentümer oder Halter von in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen sind. Als schwere Nutzfahrzeuge im Sinne der Förderrichtlinie gelten Kraftfahrzeuge, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind und deren technisch zulässige Gesamtmasse mehr als 3,5 Tonnen beträgt.
Welche Weiterbildungsmaßnahmen deckt das Programm ab?
Damit Sie eine Förderung erhalten, muss die entsprechende Weiterbildungsmaßnahme verschiedene Kriterien erfüllen.
Gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen,
- die Qualifikationen vermitteln, welche auch auf andere Unternehmen und Arbeitsfelder übertragbar sind,
- die mindestens vier Unterrichtsstunden (jeweils mindestens 45 Minuten) beinhalten und
- die nicht gesetzlich vorgeschrieben sind.
Wie viel Fördergeld kann Ihr Unternehmen erhalten?
Der Zuschuss zu den Weiterbildungskosten ist von der Größe Ihres Unternehmens abhängig. Der jeweilige Höchstbetrag ergibt sich aus dem Fördersatz je Nutzfahrzeug.
So ergibt sich eine Förderung der zuwendungsfähigen Weiterbildungskosten
- bei kleinen Unternehmen bis zu 70 Prozent, maximal 1.050 Euro je Nutzfahrzeug.
- bei mittleren Unternehmen bis zu 60 Prozent, maximal 900 Euro je Nutzfahrzeug.
- bei anderen Antragstellern bis zu 50 Prozent, maximal 750 Euro je Nutzfahrzeug.
In welche Kategorie Ihr Unternehmen fällt, erfahren Sie im Merkblatt des BALM: Definition KMU. Maximal kann ein Unternehmen je Weiterbildungsmaßnahme zwei Millionen Euro als Zuschuss erhalten.
Wie können Sie einen Antrag auf Förderung stellen?
Ihren Antrag auf Förderung stellen Sie vor Beginn der Weiterbildung online über das eService-Portal des Bundesamts für Logistik und Mobilität. Als Beginn einer Weiterbildung gilt grundsätzlich der Abschluss eines Leistungsvertrages mit dem jeweiligen Weiterbildungsanbieter.
Mehr zum Förderprogramm für den Güterkraftverkehr erfahren
Weiterführende Informationen zum bundesweiten Förderprogramm „Weiterbildung in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen“ erhalten Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Logistik und Mobilität.
Förderung von Weiterbildung im Güterkraftverkehr: Weiterbildungen finden
Suchen Sie nach passenden Weiterbildungsangeboten, die durch Förderung von Weiterbildung im Güterkraftverkehr unterstützt werden. Nutzen Sie dafür einfach den Filter „Förderart“ in unserer Weiterbildungssuche, um gezielt geförderte Angebote zu finden.
Wissenswertes zum Fördergeber
Fördergeber: Bundesamt für Logistik und Mobilität
Förderung: Förderung der Weiterbildung in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen