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Erstattung zur Bildungszeit / Bildungsurlaub für Unternehmen in RLP
Förderung für Unternehmen: Wichtige Infos zur pauschalierten Erstattung von Bildungszeit für KMU – Voraussetzungen, Höhe, Antrag.
Worum handelt es sich bei der Erstattung von Bildungszeit für Unternehmen?
Die pauschalierte Erstattung von Lohnkosten während einer Bildungszeit ist eine Förderung des Landes Rheinland-Pfalz für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Kann Ihr Unternehmen einen Zuschuss erhalten?
Sie können einen Zuschuss zu den Lohnkosten erhalten, die Sie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern während der Bildungszeit zahlen, wenn Sie
- ein kleines oder mittelständisches Unternehmen (KMU) sind und
- Sie weniger als 50 Mitarbeitende beschäftigen.
Welche Voraussetzungen gelten für die Erstattung?
Sie können eine Erstattung für die Bildungszeit beantragen, wenn
- Ihre Mitarbeiterin oder Ihr Mitarbeiter seit mindestens sechs Monaten in Ihrem Unternehmen angestellt ist,
- der Beschäftigungsort Ihrer Mitarbeiterin oder Ihres Mitarbeiters schwerpunktmäßig in Rheinland-Pfalz liegt,
- es sich um eine nach dem Rheinland-Pfälzischen Bildungsfreistellungsgesetz anerkannte Weiterbildungsveranstaltung handelt und
- die Teilnahme an der Weiterbildung freiwillig erfolgt.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und wie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Bildungszeit beantragen können, finden Sie auf der Seite Bildungszeit in Rheinland-Pfalz.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Pauschale beträgt für jeden Tag der Bildungszeit die Hälfte des durchschnittlichen Arbeitsentgelts je Tag im jeweiligen Kalenderjahr im Land Rheinland-Pfalz.
Wie beantragen Sie den Zuschuss?
Sie beantragen die Erstattung für Bildungszeit schriftlich beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung:
- Spätestens drei Wochen vor Beginn der beanspruchten Bildungszeit stellen Sie den Antrag auf pauschalisierte Erstattung für Arbeitgeber.
- Innerhalb der Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Beendigung der beanspruchten Bildungszeit reichen Sie den Antrag auf Auszahlung der Erstattung zusammen mit einer Teilnahmebestätigung ein.
Weitere Informationen zur Erstattung für Bildungszeit
Die beiden Anträge sowie ausführliche Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf den Webseiten des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung und des Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz.
Bildungszeit: Weiterbildungen finden
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Wissenswertes zum Fördergeber
Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Förderung: Erstattung für Bildungszeit in Rheinland-Pfalz