Förderung für Unternehmen: Wichtige Infos zur pauschalierten Erstattung von Bildungszeit für KMU – Voraussetzungen, Höhe, Antrag.
Die pauschalierte Erstattung von Lohnkosten während einer Bildungszeit ist eine Förderung des Landes Rheinland-Pfalz für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Sie können einen Zuschuss zu den Lohnkosten erhalten, die Sie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern während der Bildungszeit zahlen, wenn Sie
Sie können eine Erstattung für die Bildungszeit beantragen, wenn
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und wie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Bildungszeit beantragen können, finden Sie auf der Seite Bildungszeit in Rheinland-Pfalz.
Die Pauschale beträgt für jeden Tag der Bildungszeit die Hälfte des durchschnittlichen Arbeitsentgelts je Tag im jeweiligen Kalenderjahr im Land Rheinland-Pfalz.
Sie beantragen die Erstattung für Bildungszeit schriftlich beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung:
Die beiden Anträge sowie ausführliche Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf den Webseiten des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung und des Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz.
Suchen Sie gezielt nach Weiterbildungsangeboten, die als Bildungszeit in Rheinland-Pfalz unterstützt werden.
Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Förderung: Erstattung für Bildungszeit in Rheinland-Pfalz