Die berufliche Entwicklung Ihrer Mitarbeitenden kann gefördert werden.
Das Förderprogramm unterstützt die berufliche Weiterbildung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ziel ist es, ihre Fähigkeiten und Kompetenzen zu verbessern sowie ihr Fachwissen zu aktualisieren oder zu erweitern.
Folgende Organisationen oder Personen sind förderberechtigt:
Gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen, die Ihre betrieblichen Entwicklungsziele unterstützen. Dazu gehören Weiterbildungen, die die Kompetenzen Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterentwickeln oder deren Fachwissen aktualisieren beziehungsweise erweitern. Darunter fallen auch Teilqualifizierungen, die schrittweise auf einen Berufsabschluss vorbereiten.
Sie erhalten einen Zuschuss zu den Ausgaben, die Ihnen durch Weiterbildungen und Prüfungen bei Dritten entstehen. Dabei müssen die Kosten je Antrag mindestens 1.000 Euro betragen. Die Anzahl der Qualifizierungen und Teilnehmenden je Antrag ist nicht begrenzt.
Der Zuschuss beträgt maximal 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten. Die Antragstellung ist laufend möglich.
Sie können den Antrag über das Webportal der Investitionsbank des Landes Brandenburg stellen.
Ausführliche Informationen zum Förderprogramm „Weiterbildung in Unternehmen und rechtsfähigen Vereinen“ in Brandenburg erhalten Sie auf der Website der Investitionsbank des Landes Brandenburg.
Suchen Sie nach passenden Weiterbildungsangeboten, die durch die Förderung für Unternehmen und rechtsfähige Vereine in Brandenburg unterstützt werden.
Unterstützung erhalten Sie über das Infotelefon Weiterbildung der ILB:
Montag bis Donnerstag von 9 bis 16 Uhr, Freitag von 9 bis 15 Uhr
Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz des Landes Brandenburg - Gefördert aus Mitteln der Europäischen Union und des Landes Brandenburg.
Förderung: Gemeinsame Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz des Landes Brandenburg und des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur zur Förderung der Beruflichen Weiterbildung im Land Brandenburg in der EU-Förderperiode 2021 bis 2027 (Weiterbildungsrichtlinie – WBRL 2026); hier: Fördertatbestand: Weiterbildung in Unternehmen und rechtsfähigen Vereinen.
