Förderung für Unternehmen und rechtsfähige Vereine in Brandenburg

Wichtige Infos zum Förderprogramm – Voraussetzungen, Höhe, Antrag.

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Worum handelt es sich bei diesem Förderprogramm?

Das Förderprogramm unterstützt die berufliche Weiterbildung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ziel ist es, ihre Fähigkeiten und Kompetenzen zu verbessern sowie ihr Fachwissen zu aktualisieren oder zu erweitern.

Welche Organisationen werden gefördert?

Sie können einen Antrag auf Förderung stellen als

  • Unternehmen mit einer Betriebsstätte im Land Brandenburg.
  • Einkommenssteuerpflichtige*r Freiberufler*in oder Einzelunternehmer*in im Land Brandenburg.
  • Freiberufler*in oder Einzelunternehmer*in mit einer Betriebsstätte mit mindestens einer oder einem Beschäftigten im Land Brandenburg.
  • rechtsfähiger Verein mit Sitz oder einer Außenstelle im Land Brandenburg.

Welche Weiterbildungsmaßnahmen werden gefördert?

Gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen, die Ihre betrieblichen Entwicklungsziele unterstützen.

Dazu gehören Weiterbildungen, die die Kompetenzen Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterentwickeln oder ihr Fachwissen aktualisieren beziehungsweise erweitern.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Sie erhalten einen Zuschuss zu den Ausgaben, die Ihnen durch Weiterbildungen und Prüfungen bei Dritten entstehen. Dabei müssen die Kosten je Antrag mindestens 1.000 Euro betragen. Die Anzahl der Qualifizierungen und Teilnehmenden je Antrag ist nicht begrenzt.

Der Zuschuss beträgt maximal 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten. Sie können den Zuschuss innerhalb eines Kalenderjahres zwei Mal beantragen.

Wie können Sie die Weiterbildungsförderung beantragen?

Sie können den Antrag online über das Webportal der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) stellen.

Weitere Informationen zum Förderprogramm

Ausführliche Informationen zum Förderprogramm „Weiterbildung in Unternehmen und rechtsfähigen Vereinen“ in Brandenburg erhalten Sie auf der Webseite der ILB.

Mehr erfahren!

Sie möchten sich beraten lassen?

Unterstützung erhalten Sie über das Infotelefon Weiterbildung der ILB:

0331 660 2200

Montag bis Donnerstag von 9 bis 16 Uhr, Freitag von 9 bis 15 Uhr

Wissenswertes zum Fördergeber

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg - Gefördert aus Mitteln der Europäischen Union und des Landes Brandenburg.

Förderung: Gemeinsame Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie und des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur zur Förderung der Beruflichen Weiterbildung im Land Brandenburg in der EU-Förderperiode 2021 bis 2027 (Weiterbildungsrichtlinie – WBRL 2022); hier: Fördertatbestand: Weiterbildung in Unternehmen und rechtsfähigen Vereinen.

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