Förderung beruflicher Weiterbildung in der Binnenschifffahrt

Fördermöglichkeiten für Unternehmen: Wichtige Infos zur Förderung der Aus- und Weiterbildung – Voraussetzungen, Höhe, Antrag.

Worum handelt es sich bei der Förderung in der Binnenschifffahrt?

Die Mittel zur Förderung der Aus- und Weiterbildung in der Binnenschifffahrt stellt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV). Als Arbeitgeber erhalten Sie eine finanzielle Unterstützung in Form eines Zuschusses für nicht gesetzlich vorgeschriebene berufliche Weiterbildungsmaßnahmen Ihrer Mitarbeitenden.

Das Programm unterstützt Sie dabei, die beruflichen Kompetenzen Ihres Personals zu entwickeln oder zu erweitern. So machen Sie Ihre Mitarbeitenden fit für die sich stetig verändernden Rahmenbedingungen der Arbeitswelt. Das Förderprogramm gilt vor allem für die Besatzungsmitglieder von Binnenschiffen, teilweise jedoch auch für das Landpersonal von Binnenschifffahrtsunternehmen.

Wird Ihr Unternehmen gefördert?

Ihr Unternehmen kann Fördergeld erhalten, wenn Ihr Unternehmenssitz in Deutschland liegt und Sie mit eigenen, gemieteten, gepachteten oder geleasten Schiffen Binnenschifffahrt betreiben.

Außerdem müssen Sie die Binnenschiffe für

  • die gewerbliche Güter- oder Fahrgastbeförderung,
  • Bunkerboote oder
  • Fähren

einsetzen.

Was sind die Voraussetzungen der Förderung?

Um die Förderung erhalten zu können, müssen Sie die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Die Qualifizierungsmaßnahme muss eindeutig der Binnenschifffahrt zuzuordnen sein, wie etwa die Weiterbildung zum geprüften Binnenschiffmeister oder zur geprüften Binnenschiffmeisterin.
  • Die bei Ihnen anfallenden Weiterbildungskosten müssen höher als 300 Euro sein.
  • Ihre Mitarbeitenden wollen sich freiwillig weiterbilden.

Die Weiterbildungsmaßnahmen können Anpassungs- oder Aufstiegsweiterbildungen sein. Also sowohl Qualifizierungen, mit denen Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihr berufliches Wissen aktuell halten, als auch Qualifizierungen für diejenigen, die den nächsten Schritt auf der Karriereleiter machen möchten.

Wie viel Förderung kann Ihr Unternehmen erhalten?

Ihrem Unternehmen werden ausschließlich „förderfähige“ Weiterbildungskosten erstattet, wie zum Beispiel die Kosten der Weiterbildungsveranstaltung oder dadurch entstandene Reisekosten. Die Höhe des Zuschusses ist von der Größe Ihres Unternehmens abhängig:

  • Große Unternehmen erhalten einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der Weiterbildungskosten,
  • mittlere Unternehmen erhalten 60 Prozent und
  • kleine Unternehmen erhalten 70 Prozent.

Pro Weiterbildungsteilnehmer*in können Sie eine Zuwendung von maximal 8.000 Euro erhalten.

Wie können Sie die Weiterbildungsförderung beantragen?

Den Antrag auf Weiterbildungsförderung stellen Sie für Ihr Unternehmen vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme. Den Antrag können Sie auf der Webseite der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes herunterladen.

Weitere Informationen zum Förderprogramm in der Binnenschifffahrt

Weiterführende Informationen zur Förderung der Weiterbildung in der Binnenschifffahrt erhalten Sie auf der Webseite der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (ELWIS).

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Wissenswertes zum Fördergeber

Fördergeber: Bundesministerium für Digitales und Verkehr

Förderung: Förderung der Aus- und Weiterbildung in der Binnenschifffahrt