Bilden Sie Ihre Beschäftigten weiter – mit Unterstützung durch den ESF+ in Bayern.
Bereiten Sie Ihre Angestellten mit gezielten Weiterbildungsmaßnahmen auf den Wandel am Arbeitsmarkt vor. Die ESF+ Förderaktion 1.3: „Betriebliche Weiterbildung“ bietet Ihnen finanzielle Unterstützung für Weiterbildungen, die von externen Dienstleistenden durchgeführt werden.
Anspruch auf die ESF+ Förderung hat Ihr Unternehmen, wenn sich Ihr Firmensitz im Land Bayern befindet.
Außerdem müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Die Weiterbildungsmaßnahme für Ihre Mitarbeitenden sollte folgenden Schwerpunkte haben: berufliche Fortbildung oder Vermittlung beruflicher Fähigkeiten und Kenntnisse (Anpassungsqualifizierung).
Die ESF+ Förderaktion finanziert Ihrem Unternehmen 50 Prozent der förderfähigen Kosten Ihrer Weiterbildungsmaßnahme. Hierzu zählen ausschließlich die Kosten externer dritter Dienstleister, die die Weiterbildung für Ihre Mitarbeitenden durchführen.
Den Antrag für die ESF+ Förderung müssen Sie mindestens zwei Monate vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme stellen. Dies können Sie ganz einfach auf der Webseite des ESF Bavaria erledigen.
Weiterführende Informationen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung in Bayern erhalten Sie auf der Webseite des Europäischen Sozialfonds Plus in Bayern.
Suchen Sie nach passenden Weiterbildungsangeboten, die durch ESF+ Förderung für Unternehmen in Bayern unterstützt werden.
Fördergeber: Europäischer Sozialfonds Plus in Bayern
Verwaltungsbehörde ESF in Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Förderung: ESF+ in Bayern
Förderaktion 1.3: „Betriebliche Weiterbildung“