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Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen e.V.

Logo des BIH

Was bietet die Beratung?

Die Integrations- und Inklusionsämter beraten kostenfrei rund um die Themen Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung. Sie beraten auch zur Beschäftigung von Personen, die Menschen mit Schwerbehinderung am Arbeitsplatz gleichgestellt sind. Die Bundesarbeitsgemeinschaft vermittelt die Unternehmensvertreter*innen an das Inklusions- oder Integrationsamt oder die Behörde, die für entsprechende Leistung zuständig ist.

Wer kann sich beraten lassen?

Alle Personen, die ein Unternehmen mit Beratungsbedarf vertreten – vor allem Arbeitgeber*innen und Führungskräfte. Die Beratung der Bundesarbeitsgemeinschaft richtet sich auch an betriebliche Funktionsträger*innen, wie zum Beispiel Schwerbehindertenvertretungen, Vertreter*innen des Betriebs- oder Personalrats sowie Inklusionsbeauftragte.

Mögliche Beratungsthemen für Unternehmen

  • Ermittlung des Weiterbildungsbedarfs
  • Entwicklung einer Weiterbildungsstrategie
  • Förder-und Finanzierungsmöglichkeiten
  • Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen
  • Behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung sowie Barrierefreiheit und Ergonomie am Arbeitsplatz
  • Ausbildung von Menschen mit Schwerbehinderung
  • Fachpraktiker*innenausbildung
  • Berufliche Orientierung für Menschen mit Schwerbehinderung
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement 

Beratungswege

  • telefonisch
  • per E-Mail

Weitere Informationen zur Beratung

Auf der Internetseite der Bundesarbeitsgemeinschaft finden Sie das für Ihre Region zuständige Integrations- oder Inklusionsamt und die Kontaktdaten der zuständigen Ansprechperson sowie viele weitere Informationen. 

Zum Angebot