Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen e.V.
Was bietet die Beratung?
Integrations- und Inklusionsämter beraten Vertreter*innen von Unternehmen zur Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderungen. Sie beraten auch zur Beschäftigung von Personen, die Menschen mit Behinderungen am Arbeitsplatz gleichgestellt sind. Die Bundesarbeitsgemeinschaft vermittelt die Unternehmensvertreter*in an die Behörde, die für entsprechende Leistungen zuständig ist.
Wer kann sich beraten lassen?
Alle Personen, die ein Unternehmen mit Beratungsbedarf vertreten – vor allem Arbeitgeber*innen und Führungskräfte. Die Beratung der Bundesarbeitsgemeinschaft richtet sich auch an betriebliche Funktionsträger*innen, wie zum Beispiel Schwerbehindertenvertretungen, Vertreter*innen des Betriebs- oder Personalrats sowie Inklusionsbeauftragte.
Beratungsthemen
- Ermittlung des Weiterbildungsbedarfs
- Entwicklung einer Weiterbildungsstrategie
- Förderung und Finanzierung
- Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen
- Behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung sowie Barrierefreiheit und Ergonomie am Arbeitsplatz
Beratungswege
- Telefon
Weitere Informationen zur Beratung
Auf der Website der Bundesarbeitsgemeinschaft finden Sie das Integrations- oder Inklusionsamt, das für Ihre Region zuständig ist. Dort finden Sie auch die Kontaktdaten der zuständigen Ansprechperson sowie weitere Informationen.