Was bietet die Beratung?

Die Integrations- und Inklusionsämter beraten kostenfrei rund um die Themen Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung. Sie beraten auch zur Beschäftigung von Personen, die Menschen mit Schwerbehinderung am Arbeitsplatz gleichgestellt sind. Die Bundesarbeitsgemeinschaft vermittelt die Unternehmensvertreter*innen an das Inklusions- oder Integrationsamt oder die Behörde, die für entsprechende Leistung zuständig ist.

Wer kann sich beraten lassen?

Alle Personen, die ein Unternehmen mit Beratungsbedarf vertreten – vor allem Arbeitgeber*innen und Führungskräfte. Die Beratung der Bundesarbeitsgemeinschaft richtet sich auch an betriebliche Funktionsträger*innen, wie zum Beispiel Schwerbehindertenvertretungen, Vertreter*innen des Betriebs- oder Personalrats sowie Inklusionsbeauftragte.

Beratungsthemen 

  • Ermittlung des Weiterbildungsbedarfs
  • Entwicklung einer Weiterbildungsstrategie
  • Förderung und Finanzierung
  • Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen
  • Behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung sowie Barrierefreiheit und Ergonomie am Arbeitsplatz
  • Ausbildung von Menschen mit Schwerbehinderung
  • Fachpraktiker*innenausbildung
  • Berufliche Orientierung für Menschen mit Schwerbehinderung
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement
     

Beratungswege

  • Telefon
  • E-Mail

Weitere Informationen zur Beratung

Auf der Website der Bundesarbeitsgemeinschaft finden Sie das Integrations- oder Inklusionsamt, das für Ihre Region zuständig ist. Dort finden Sie auch die Kontaktdaten der zuständigen Ansprechperson sowie weitere Informationen. 

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