Was bietet die Bundesarbeitsgemeinschaft für Unternehmen?

Die Bundesarbeitsgemeinschaft vermittelt Unternehmen an die zuständige Leistungsbehörde: Integrations- und Inklusionsämter unterstützen bundesweit mit kostenfreier Beratung bei allen Fragen rund um die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderungen und Beschäftigten mit einer Gleichstellung durch die zuständige Agentur für Arbeit.

Ob telefonisch oder per E-Mail – Unternehmen werden individuell zum Thema Inklusion beraten.

Wer kann sich beraten lassen?

Alle Unternehmen mit Beratungsbedarf. Das Angebot richtet sich an Arbeitgeber und Führungskräfte sowie die betrieblichen Funktionsträger*innen, wie zum Beispiel Schwerbehindertenvertretungen, Vertreterinnen oder Vertreter des Betriebs- oder Personalrats und Inklusionsbeauftragte.

Mögliche Beratungsthemen für Ihr Unternehmen

  • Ermittlung des Weiterbildungsbedarfs und einer Weiterbildungsstrategie
  • Förder- / Finanzierungsmöglichkeiten
  • Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen
  • Behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung sowie Barrierefreiheit und Ergonomie am Arbeitsplatz

Beratungswege

  • telefonisch
  • per E-Mail
  • per Kontaktformular

Weitere Informationen zur Bundesarbeitsgemeinschaft 

Auf der Internetseite der Bundesarbeitsgemeinschaft finden Sie das für Ihre Region zuständige Integrations- oder Inklusionsamt und die Kontaktdaten des zuständigen Ansprechpartners sowie viele weitere Informationen.

 

Zum Angebot