Die Integrations- und Inklusionsämter beraten kostenfrei rund um die Themen Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung. Sie beraten auch zur Beschäftigung von Personen, die Menschen mit Schwerbehinderung am Arbeitsplatz gleichgestellt sind. Die Bundesarbeitsgemeinschaft vermittelt die Unternehmensvertreter*innen an das Inklusions- oder Integrationsamt oder die Behörde, die für entsprechende Leistung zuständig ist.
Alle Personen, die ein Unternehmen mit Beratungsbedarf vertreten – vor allem Arbeitgeber*innen und Führungskräfte. Die Beratung der Bundesarbeitsgemeinschaft richtet sich auch an betriebliche Funktionsträger*innen, wie zum Beispiel Schwerbehindertenvertretungen, Vertreter*innen des Betriebs- oder Personalrats sowie Inklusionsbeauftragte.
Auf der Internetseite der Bundesarbeitsgemeinschaft finden Sie das für Ihre Region zuständige Integrations- oder Inklusionsamt und die Kontaktdaten der zuständigen Ansprechperson sowie viele weitere Informationen.