Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) e.V.

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Was bietet die Bundesarbeitsgemeinschaft für Unternehmen?

Die Bundesarbeitsgemeinschaft vermittelt Unternehmen an die zuständige Leistungsbehörde: Integrations- und Inklusionsämter unterstützen bundesweit mit kostenfreier Beratung bei allen Fragen rund um die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderungen und Beschäftigten mit einer Gleichstellung durch die zuständige Agentur für Arbeit.

Ob telefonisch oder per E-Mail – Unternehmen werden individuell zum Thema Inklusion beraten.

Wer kann sich beraten lassen?

Alle Unternehmen mit Beratungsbedarf. Das Angebot richtet sich an Arbeitgeber und Führungskräfte sowie die betrieblichen Funktionsträger*innen, wie zum Beispiel Schwerbehindertenvertretungen, Vertreterinnen oder Vertreter des Betriebs- oder Personalrats und Inklusionsbeauftragte.

Mögliche Beratungsthemen für Ihr Unternehmen

  • Fragen zur Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung
  • Unterstützung zur gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderung am Arbeitsleben
  • Fördermöglichkeiten für Unternehmen
  • Organisatorische Unterstützung bei der Beantragung und Abwicklung von Förderleistungen und Entschädigungen
  • Behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung sowie Barrierefreiheit und Ergonomie am Arbeitsplatz
  • Zuschüsse zu den Investitionskosten bei Schaffung neuer Arbeitsplätze

So werden Sie beraten

  • telefonisch
  • per E-Mail
  • per Kontaktformular

Kontakt

Auf der Internetseite der Bundesarbeitsgemeinschaft finden Sie das für Ihre Region zuständige Integrations- oder Inklusionsamt und die Kontaktdaten des zuständigen Ansprechpartners sowie viele weitere Informationen.

Zum Angebot