Was bietet die Beratung?

Integrations- und Inklusionsämter beraten Vertreter*innen von Unternehmen zur Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderungen. Sie beraten auch zur Beschäftigung von Personen, die Menschen mit Behinderungen am Arbeitsplatz gleichgestellt sind. Die Bundesarbeitsgemeinschaft vermittelt die Unternehmensvertreter*in an die Behörde, die für entsprechende Leistungen zuständig ist.

Wer kann sich beraten lassen?

Alle Personen, die ein Unternehmen mit Beratungsbedarf vertreten – vor allem Arbeitgeber*innen und Führungskräfte. Die Beratung der Bundesarbeitsgemeinschaft richtet sich auch an betriebliche Funktionsträger*innen, wie zum Beispiel Schwerbehindertenvertretungen, Vertreter*innen des Betriebs- oder Personalrats sowie Inklusionsbeauftragte.

Beratungsthemen 

  • Ermittlung des Weiterbildungsbedarfs 
  • Entwicklung einer Weiterbildungsstrategie
  • Förderung und Finanzierung
  • Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen
  • Behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung sowie Barrierefreiheit und Ergonomie am Arbeitsplatz

Beratungswege

  • Telefon
  • E-Mail

Weitere Informationen zur Beratung

Auf der Website der Bundesarbeitsgemeinschaft finden Sie das Integrations- oder Inklusionsamt, das für Ihre Region zuständig ist. Dort finden Sie auch die Kontaktdaten der zuständigen Ansprechperson sowie weitere Informationen. 

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