Förderung für Unternehmen: Weiterbildungen von Beschäftigten – Voraussetzungen, Höhe, Antrag
Sie möchten Ihre Mitarbeitenden weiterbilden und dabei finanzielle Unterstützung nutzen?
Hier erfahren Sie, unter welchen Umständen eine Unterstützung möglich ist und wie Sie die Förderung beantragen.
Die Weiterbildungsförderung für Arbeitgeber umfasst unter anderem Zuschüsse zu Lehrgangskosten und Arbeitsentgelt.
Unternehmen können einen Zuschuss zu den Kosten der Weiterbildung beantragen.
Wie hoch die Förderung ausfällt, hängt unter anderem von der Größe Ihres Unternehmens ab:
Die Agentur für Arbeit prüft die konkrete Förderhöhe individuell.
Es besteht kein Rechtsanspruch.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten.
Voraussetzungen für einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt sind unter anderem:
Die Agentur für Arbeit entscheidet den Anspruch im Einzelfall und nach Ermessen.
Es besteht kein Rechtsanspruch.
Damit Ihre Förderung durch die Agentur für Arbeit nicht gefährdet wird, beachten Sie diese Punkte:
Auf dieser Basis können Sie mit der Planung der Weiterbildungsförderung beginnen.
Wichtig:
Schließen Sie Verträge oder andere verbindliche Vereinbarungen erst, wenn Ihnen die Förderzusage vorliegt. Nur eine bewilligte Förderung gibt Ihnen Sicherheit über die Kostenbeteiligung.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit Förderung der beruflichen Weiterbildung Beschäftigter.
Informieren Sie sich über passende Förderungen für Ihr Unternehmen: