Weiterbildungsförderung für Arbeitgeber

Förderung für Unternehmen: Weiterbildungen von Beschäftigten – Voraussetzungen, Höhe, Antrag

Sie möchten Ihre Mitarbeitenden weiterbilden und dabei finanzielle Unterstützung nutzen?
Hier erfahren Sie, unter welchen Umständen eine Unterstützung möglich ist und wie Sie die Förderung beantragen.

Welche Förderungen können Unternehmen erhalten?

Die Weiterbildungsförderung für Arbeitgeber umfasst unter anderem Zuschüsse zu Lehrgangskosten und Arbeitsentgelt. 
 

Zuschuss zu Lehrgangskosten

Unternehmen können einen Zuschuss zu den Kosten der Weiterbildung beantragen.

Wie hoch die Förderung ausfällt, hängt unter anderem von der Größe Ihres Unternehmens ab:

  • Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können, abhängig vom Einzelfall, eine vollständige Übernahme der Lehrgangskosten erhalten.
  • Größere Firmen mit mehr als 50 Beschäftigten tragen einen Teil der Kosten selbst.
  • Grundsätzlich gilt: Je größer die Belegschaft, desto höher ist die Eigenbeteiligung.

Die Agentur für Arbeit prüft die konkrete Förderhöhe individuell. 

Es besteht kein Rechtsanspruch.

Zuschuss zum Arbeitsentgelt

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten.

Voraussetzungen für einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt sind unter anderem:

  • Das Arbeitsverhältnis besteht bereits und wird fortgesetzt.
  • Die Weiterbildung findet während der vertraglichen Arbeitszeit statt.
  • Das Unternehmen zahlt den Lohn weiter und stellt den Mitarbeitenden für die Kursteilnahme frei.
  • Durch die Weiterbildung entstehen Ausfallzeiten.

Die Agentur für Arbeit entscheidet den Anspruch im Einzelfall und nach Ermessen.

Es besteht kein Rechtsanspruch.

Hinweise zu Antragsstellung und Förderung

Damit Ihre Förderung durch die Agentur für Arbeit nicht gefährdet wird, beachten Sie diese Punkte:

  • Stellen den Antrag rechtzeitig, bevor die Weiterbildung beginnt.
  • Sowohl die Maßnahme als auch der Bildungsträger müssen nach der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zugelassen sein.

Auf dieser Basis können Sie mit der Planung der Weiterbildungsförderung beginnen.

So planen Sie die Weiterbildungsförderung

Wichtig: 
Schließen Sie Verträge oder andere verbindliche Vereinbarungen erst, wenn Ihnen die Förderzusage vorliegt. Nur eine bewilligte Förderung gibt Ihnen Sicherheit über die Kostenbeteiligung.

Wichtige Hinweise zur Förderentscheidung

  • Angaben von Bildungsträgern über die Förderfähigkeit sind nicht verbindlich und ersetzen nicht die offizielle Förderprüfung durch den Arbeitgeber-Service.
  • Der Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit prüft jeden Antrag individuell. Eine Zusage erfolgt nach Ermessen, ein Rechtsanspruch besteht nicht. 

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit Förderung der beruflichen Weiterbildung Beschäftigter.

Weiterführende Links

Informieren Sie sich über passende Förderungen für Ihr Unternehmen: