Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung

Erfahren Sie, wie sich eine Weiterbildung auf Ihre Anspruchsdauer beim Arbeitslosengeld auswirkt.

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Was ist mit der Anspruchsdauer von Arbeitslosengeld gemeint?

Erhalten Sie Arbeitslosengeld und nehmen an einer geförderten beruflichen Weiterbildung teil?

Mit der Bewilligung von Arbeitslosengeld erfahren Sie unter anderem die Dauer Ihres Anspruchs auf Arbeitslosengeld – sprich: wie lange Sie Arbeitslosengeld erhalten können. Diese Anspruchsdauer ist in der Regel davon abhängig, wie lange Sie versicherungspflichtig gearbeitet haben.

Die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung hat Auswirkungen auf Ihre Anspruchsdauer beim Arbeitslosengeld.

Welche Auswirkungen hat die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung auf die Anspruchsdauer?

Ihre Anspruchsdauer verringert sich für jeden Tag, für den Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit gezahlt wurde, um einen Tag. Während der geförderten Weiterbildung verringert sich die Anspruchsdauer nur um einen Tag für jeweils zwei Tage des Bezuges von Arbeitslosengeld.

Beispiel: Sie beziehen Arbeitslosengeld und nehmen an einer viermonatigen geförderten Weiterbildung teil. Ihre Anspruchsdauer verringert sich dadurch um lediglich zwei Monate.

Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld beträgt zu Beginn der Weiterbildung mehr als 90 Tage?

Wird durch die Minderung während der Weiterbildung eine Anspruchsdauer von 90 Tagen erreicht, unterbleibt eine weitere Minderung der Anspruchsdauer.

Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld beträgt zu Beginn der Weiterbildung 90 Tage oder weniger?

Haben Sie zu Beginn der Weiterbildung noch Anspruch auf Arbeitslosengeld für 90 Tage oder weniger, wird die Anspruchsdauer während der Teilnahme an der geförderten beruflichen Weiterbildung nicht weiter gemindert.

Beträgt die Restdauer des Anspruchs zu Beginn der Weiterbildung weniger als 90 Tage und ist Ihre berufliche Weiterbildung für eine Dauer von mindestens sechs Monaten gefördert worden, erfolgt einmalig eine Erhöhung der Anspruchsdauer auf 90 Tage.

Wie kann ich eine Verlängerung der Anspruchsdauer von Arbeitslosengeld beantragen?

Nehmen Sie an einer geförderten beruflichen Weiterbildung teil, ist es nicht nötig, einen Antrag auf Verlängerung der Anspruchsdauer von Arbeitslosengeld zu stellen. Ob Sie Anspruch auf eine Verlängerung haben, wird automatisch durch Ihre Agentur für Arbeit geprüft.

Mehr zur Anspruchsdauer von Arbeitslosengeld bei Weiterbildung

Weitere Informationen zur Anspruchsdauer von Arbeitslosengeld während einer beruflichen Weiterbildung finden Sie im fünften Kapitel des „Merkblatts für Arbeitslose“ der Bundesagentur für Arbeit. Dieses finden Sie im Bereich „Downloads“.

Mehr erfahren!

Wissenswertes zum Fördergeber

Fördergeber: Bundesagentur für Arbeit

Förderung: Arbeitslosengeld bei Weiterbildung nach den Paragrafen 136, 144 und 148 Absatz zwei Satz drei und Paragraf 148 Absatz drei drittes Buch Sozialgesetzbuch.