Weiterbildungsscheck in Thüringen

Fördermöglichkeiten für Ihre Weiterbildung: Wichtige Infos Weiterbildungsscheck des ESF Plus in Thüringen – Voraussetzungen, Höhe, Antrag.

Logo des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Freistaats Thüringen

Was ist der Thüringer Weiterbildungsscheck?

Beim Weiterbildungsscheck in Thüringen handelt es sich um einen Zuschuss durch den Europäischen Sozialfonds (ESF Plus) in Thüringen, mit finanzieller Beteiligung der Europäischen Union. Er unterstützt Sie bei den Kosten Ihrer Weiterbildungsmaßname. 

Wann kann ich einen Weiterbildungsscheck erhalten?

Sie können einen Weiterbildungsscheck erhalten, wenn Sie in einem Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen beschäftigt sind. Außerdem müssen Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein und Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen darf 55.000 Euro (110.000 Euro bei verheirateten Paaren) nicht überschreiten.

Welche Weiterbildungsmaßnahmen werden gefördert?

Um einen Zuschuss erhalten zu können, muss Ihre Weiterbildung folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Bei der Weiterbildung handelt es sich um eine Anpassungsweiterbildung, mit der Sie Ihr berufliches Fachwissen erweitern und aktualisieren.
  • Die Weiterbildung hat einen Bezug zu Ihrer beruflichen Tätigkeit und findet berufsbegleitend zu dieser statt.

In welchem Umfang fördert Thüringen Weiterbildungskosten?

Der ESF Plus in Thüringen fördert sowohl die Teilnahme- als auch Prüfungsgebühren von Weiterbildungen. Der maximale Förderumfang beträgt hierbei 1.000 Euro.

Wie beantrage ich den Weiterbildungsscheck?

Sie beantragen Ihren Weiterbildungsscheck, bevor Sie sich verbindlich zu einer Weiterbildungsmaßnahme anmelden. Den Antrag müssen Sie online über das Förderportal des Landes Thüringen stellen.

Weitere Informationen zum Thüringer Weiterbildungsscheck

Weiterführende Informationen zu dieser Weiterbildungsförderung erhalten Sie auf der Webseite des Thüringer Landesverwaltungsamtes.

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Wissenswertes zum Fördergeber

Fördergeber: Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Förderung: Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und/oder des Freistaats Thüringen zur Förderung des lebenslangen Lernens, insbesondere von flexiblen Möglichkeiten für Weiterbildung und Fachkräftesicherung (Fachkräfte- und Weiterbildungsrichtlinie). Fördergegenstand 2.2: Weiterbildung von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (Weiterbildungsscheck).

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