Förderprogramm „berufliche Anpassungsqualifizierung“ in Thüringen

Fördermöglichkeiten für Ihre Weiterbildung: Wichtige Infos zum Förderprogramm „berufliche Anpassungsqualifizierung“ – Voraussetzungen, Höhe, Antrag.

Logo des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Freistaats Thüringen

Was ist die Förderung von beruflichen Anpassungsqualifizierungen in Thüringen?

Wenn Sie an einer beruflichen Anpassungsqualifizierung teilnehmen wollen, unterstützt Sie der Europäische Sozialfonds (ESF Plus) in Thüringen finanziell, unter finanzieller Beteiligung der Europäischen Union. Mit dem Förderprogramm „berufliche Anpassungsqualifizierung“ kann Ihr Arbeitgeber einen Zuschuss zu den Weiterbildungskosten erhalten.

Wann kann ich diese Förderung erhalten?

Ein Zuschuss zu den Weiterbildungskosten können Arbeitgeber erhalten, deren Sitz oder Betriebsstätte sich in Thüringen befindet.

Außerdem müssen Sie zu einem der folgenden Personenkreise zählen:

  • Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
  • Geringfügig Beschäftigte
  • Selbstständige (mit Ausnahme von Solo-Selbstständigen)

Was sind die Voraussetzungen für diese Förderung?

Bei Ihrer Weiterbildung muss es sich um eine berufliche Anpassungsqualifizierung handeln. Das bedeutet: Sie passen bereits vorhandene berufliche Kenntnisse und Kompetenzen an und aktualisieren oder vertiefen diese. Außerdem müssen Sie die Qualifizierungsmaßnahme während Ihrer regulären Arbeitszeit absolvieren.

Welche Kosten werden durch den ESF Plus in Thüringen gefördert?

Der mögliche Zuschuss wird individuell auf Basis von Bundesdurchschnittskostensätzen (B-DKS) berechnet. Er kann jedoch höchstens 50 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.

Wie beantrage ich die Förderung?

Wenn Sie angestellt sind, beantragt Ihr Arbeitgeber die Förderung für Sie. Die Beantragung muss in diesem Fall spätestens sechs Wochen vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme erfolgen. Weitere Informationen dazu gibt es auf der Seite Förderung für Unternehmen bei Anpassungsqualifizierungen in Thüringen.

Wenn Sie selbstständig sind, beantragen Sie die Förderung eigenständig beim Thüringer Landesverwaltungsamt. Auch in diesem Fall muss der Antrag spätestens sechs Wochen vor Beginn der beruflichen Anpassungsqualifizierung erfolgen. Den Antrag können Sie über das Förderportal des Landes stellen.

Weitere Informationen zur Anpassungsqualifizierung in Thüringen

Auf der Webseite des Thüringer Landesverwaltungsamtes finden Sie weitere Informationen zur Förderung von beruflichen Anpassungsqualifizierungen.

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Wissenswertes zum Fördergeber

Fördergeber: Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Förderung: Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und/oder des Freistaats Thüringen zur Förderung des lebenslangen Lernens, insbesondere von flexiblen Möglichkeiten für Weiterbildung und Fachkräftesicherung (Fachkräfte- und Weiterbildungsrichtlinie). Fördergegenstand 2.1: Projekte zur beruflichen Anpassungsqualifizierung von Beschäftigten oder Selbständigen.

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