Fördermöglichkeiten für Ihre Weiterbildung: Wichtige Infos zum Förderprogramm „berufliche Anpassungsqualifizierung“ – Voraussetzungen, Höhe, Antrag.
Wenn Sie an einer beruflichen Anpassungsqualifizierung teilnehmen wollen, unterstützt Sie der Europäische Sozialfonds (ESF Plus) in Thüringen finanziell, unter finanzieller Beteiligung der Europäischen Union. Mit dem Förderprogramm „berufliche Anpassungsqualifizierung“ kann Ihr Arbeitgeber einen Zuschuss zu den Weiterbildungskosten erhalten.
Ein Zuschuss zu den Weiterbildungskosten können Arbeitgeber erhalten, deren Sitz oder Betriebsstätte sich in Thüringen befindet.
Außerdem müssen Sie zu einem der folgenden Personenkreise zählen:
Bei Ihrer Weiterbildung muss es sich um eine berufliche Anpassungsqualifizierung handeln. Das bedeutet: Sie passen bereits vorhandene berufliche Kenntnisse und Kompetenzen an und aktualisieren oder vertiefen diese. Außerdem müssen Sie die Qualifizierungsmaßnahme während Ihrer regulären Arbeitszeit absolvieren.
Der mögliche Zuschuss wird individuell auf Basis von Bundesdurchschnittskostensätzen (B-DKS) berechnet. Er kann jedoch höchstens 50 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.
Wenn Sie angestellt sind, beantragt Ihr Arbeitgeber die Förderung für Sie. Die Beantragung muss in diesem Fall spätestens sechs Wochen vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme erfolgen. Weitere Informationen dazu gibt es auf der Seite Förderung für Unternehmen bei Anpassungsqualifizierungen in Thüringen.
Wenn Sie selbstständig sind, beantragen Sie die Förderung eigenständig beim Thüringer Landesverwaltungsamt. Auch in diesem Fall muss der Antrag spätestens sechs Wochen vor Beginn der beruflichen Anpassungsqualifizierung erfolgen. Den Antrag können Sie über das Förderportal des Landes stellen.
Auf der Webseite des Thüringer Landesverwaltungsamtes finden Sie weitere Informationen zur Förderung von beruflichen Anpassungsqualifizierungen.
Suchen Sie gezielt nach Weiterbildungsangeboten, die als Anpassungsqualifizierung in Thüringen unterstützt werden.
Fördergeber: Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie
Förderung: Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und/oder des Freistaats Thüringen zur Förderung des lebenslangen Lernens, insbesondere von flexiblen Möglichkeiten für Weiterbildung und Fachkräftesicherung (Fachkräfte- und Weiterbildungsrichtlinie). Fördergegenstand 2.1: Projekte zur beruflichen Anpassungsqualifizierung von Beschäftigten oder Selbständigen.