Fördermöglichkeiten für Ihre Weiterbildung: Wichtige Infos zum Weiterbildungsbonus – Voraussetzungen, Höhe, Antrag.
Wenn Sie aus Schleswig-Holstein kommen und sich für eine berufliche Weiterbildung entscheiden, können Sie mit dem Weiterbildungsbonus bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein einen Zuschuss beantragen.
Sie können den Weiterbildungsbonus erhalten, wenn Sie zu einem der folgenden Personenkreise zählen:
Den Weiterbildungsbonus können Sie unter folgenden Voraussetzungen bekommen:
Gefördert werden bis zu 60 Prozent Ihrer Seminarkosten. Der Zuschuss wird als Pauschalsatz in Höhe von 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 Euro pro Antragstellenden beziehungsweise Zuwendungsempfangenden gewährt.
Der Arbeitgebende muss sich mit 40 Prozent an der Finanzierung der förderfähigen Gesamtausgaben beteiligen. Pro Person können mehrere Weiterbildungen im Jahr gefördert werden.
Sie können den Antrag online im Serviceportal Schleswig-Holstein stellen.
Wichtig: Sie müssen den Antrag spätestens vier Kalenderwochen vor Beginn der Weiterbildung stellen.
Ausführliche Informationen zum Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein erhalten Sie auf der Internetseite des Landes.
Suchen Sie gezielt nach Weiterbildungsangeboten, die durch den Weiterbildungsbonus in Schleswig-Holstein unterstützt werden. Nutzen Sie dazu den Filter „Förderart“ in unserer Suchmaske und finden Sie die passenden Kurse für Ihre berufliche Weiterbildung.
Fördergeber: Investitionsbank Schleswig-Holstein. Der Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein ist Teil des Landesprogramms Arbeit 2021-2027 und wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.
Förderung: Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein