Weiterbildungsbonus in Schleswig-Holstein

Fördermöglichkeiten für Ihre Weiterbildung: Wichtige Infos zum Weiterbildungsbonus – Voraussetzungen, Höhe, Antrag.

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Was ist der Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein?

Wenn Sie aus Schleswig-Holstein kommen und sich für eine berufliche Weiterbildung entscheiden, können Sie mit dem Weiterbildungsbonus bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein einen Zuschuss beantragen.

Wann kann ich den Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein erhalten?

Sie können den Weiterbildungsbonus erhalten, wenn Sie zu einem der folgenden Personenkreise zählen:

  • Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
  • Minijobber

Was sind die Voraussetzungen für den Weiterbildungsbonus?

Den Weiterbildungsbonus können Sie unter folgenden Voraussetzungen bekommen:

  • Bei Ihrer Weiterbildung handelt es sich um eine Anpassungsweiterbildung. Das bedeutet: Die Weiterbildung erweitert Ihre bereits vorhandenen Qualifikationen.
  • Die Weiterbildung muss eine Länge von mindestens 16 Stunden betragen.
  • Ihre Arbeitsstelle muss sich in Schleswig-Holstein befinden.
  • Sie müssen den Antrag vor Beginn der Weiterbildung stellen.
  • Die Weiterbildung muss bei einem zertifizierten Anbieter stattfinden.

Welche Kosten werden gefördert?

Gefördert werden bis zu 40 Prozent Ihrer Seminarkosten. Sind Sie eine angestellte Person, zahlt die restlichen 60 Prozent Ihr Arbeitgeber, sind Sie selbstständig, zahlen Sie die restlichen 60 Prozent. Der maximale Förderbetrag pro Antragstellenden beträgt 1.500 Euro pro Kalenderjahr.

Wie beantrage ich den Weiterbildungsbonus SH?

Sie können den Antrag online im Serviceportal Schleswig-Holstein stellen.

Wichtig: Sie müssen den Antrag spätestens vier Kalenderwochen vor Beginn der Weiterbildung stellen.

Weitere Informationen zum Weiterbildungsbonus

Ausführliche Informationen zum Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein erhalten Sie auf der Internetseite des Landes.

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Wissenswertes zum Fördergeber

Fördergeber: Investitionsbank Schleswig-Holstein. Der Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein ist Teil des Landesprogramms Arbeit 2021-2027 und wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.

Förderung: Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein