Bildungsfreistellung in Schleswig-Holstein

Fördermöglichkeiten für Ihre Weiterbildung: Wichtige Infos zur Bildungsfreistellung – Voraussetzungen, Höhe, Antrag.

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Was ist Bildungsurlaub / Bildungsfreistellung?

Im Rahmen der Bildungsfreistellung können sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für einen begrenzten Zeitraum von Ihrer Arbeit freistellen lassen. In diesem Zeitraum, häufig auch Bildungsurlaub genannt, können Sie an anerkannten Veranstaltungen zur beruflichen Weiterbildung teilnehmen. Es kann sich dabei um einen Lehrgang der allgemeinen, politischen, kulturellen oder beruflichen Weiterbildung handeln, aber auch um eine Qualifizierung für ehrenamtliches oder zivilgesellschaftliches Engagement.  Sie erhalten während Ihrer Bildungsfreistellung weiterhin Gehalt. In Schleswig-Holstein können Sie eine Bildungsfreistellung von bis zu fünf Tagen pro Jahr beantragen.

Wann kann ich Bildungsurlaub / Bildungsfreistellung erhalten?

Als Beschäftigte in Schleswig-Holstein steht Ihnen Bildungsurlaub beziehungsweise Bildungsfreistellung gesetzlich zu, wenn Sie

  • eine anerkannte Weiterbildungsveranstaltung besuchen,
  • mindestens sechs Monate bei Ihrem aktuellen Unternehmen beschäftigt sind und
  • Sie sich über den Termin der Bildungsfreistellung mit Ihrem Unternehmen einig sind.

Wieviel Zeit steht mir für Bildungsurlaub / Bildungsfreistellung zur Verfügung?

Ihnen stehen bis zu fünf Tage Weiterbildungsurlaub / Bildungsfreistellung pro Kalenderjahr zu, wenn Sie regelmäßig an fünf Tagen pro Woche arbeiten.

Auch wenn Sie in Teilzeit arbeiten, ist Bildungsfreistellung möglich. Wenn Sie regelmäßig an weniger als fünf Tagen in der Woche arbeiten, verringert sich der Anspruch entsprechend.

Darüber hinaus haben Sie auch die Möglichkeit, den Anspruch auf Bildungsfreistellung zusammenzufassen. Statt jährlich fünf Tage zu beantragen, können Sie auch alle zwei Jahre bis zu zehn Tage Bildungsfreistellung wahrnehmen, soweit es für die Veranstaltung erforderlich ist.

Wie beantrage ich Bildungsurlaub / Bildungsfreistellung?

Wählen Sie eine Weiterbildungsveranstaltung aus, die offiziell als Bildungsfreistellungsveranstaltung in Schleswig-Holstein anerkannt ist. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber über Ihre Pläne und beantragen Sie spätestens sechs Wochen vor Kursbeginn Ihre Bildungsfreistellung. Sobald Sie sich über den Zeitpunkt Ihrer Bildungsfreistellung einig sind, melden Sie sich verbindlich zur Weiterbildung an.

Weitere Informationen zur Bildungsfreistellung

Auf der offiziellen Webseite des Landes Schleswig-Holstein zum Thema Weiterbildung finden Sie ausführliche Informationen zur Bildungsfreistellung.

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Wissenswertes zum Fördergeber

Fördergeber: Schleswig-Holstein

Förderung: Bildungsfreistellung Beschäftigte mit Arbeitsschwerpunkt in Schleswig-Holstein