Was ist das Weiterbildungsstipendium?

Sie haben Ihre Berufsausbildung besonders erfolgreich abgeschlossen und planen weitere berufliche Qualifizierungen? Dann können Sie mit dem Weiterbildungsstipendium für bis zu drei Jahre Zuschüsse zu den Kosten erhalten.

Das Weiterbildungsstipendium bietet Menschen mit besonderen Leistungen in Ausbildung und Beruf finanzielle Unterstützung, wenn sie eine weitere berufliche Qualifizierung anstreben. Es fördert aus Mitteln der Begabtenförderung berufliche Bildung des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung und wird von der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) bundesweit koordiniert. Vor Ort wird die Förderung von rund 270 Kammern umgesetzt. In den Gesundheitsfachberufen werden die Stipendien von der SBB direkt vergeben. Das Stipendium muss nicht zurückgezahlt werden.

Welche Personen können sich um ein Weiterbildungsstipendium bewerben?

Sie können sich für ein Weiterbildungsstipendium bewerben, wenn Sie zu einem der folgenden Personenkreise zählen:

  • Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (ab 15 Wochenstunden)
  • Personen ohne Beschäftigung (Arbeitssuchende)
  • Beschäftigte im Ausland (ab 15 Wochenstunden)

Was sind die Voraussetzungen für das Weiterbildungsstipendium?

Für die Aufnahme in das Programm gilt ein Höchstalter von 24 Jahren. In begründeten Ausnahmefällen kann die Aufnahme auch bis zu drei Jahre später erfolgen.

Voraussetzung für eine Bewerbung ist, dass Sie eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf auf der Grundlage

  • des Berufsbildungsgesetzes (BBiG),
  • der Handwerksordnung (HwO) oder
  • in einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen

besonders erfolgreich absolviert haben.

Um sich für die Bewerbung um ein Weiterbildungsstipendium zu qualifizieren, haben Sie mehrere Möglichkeiten:

  • Sie haben Ihre Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder einer Note besser als „gut“ abgeschlossen.
  • Sie haben besonders erfolgreich an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb teilgenommen.
  • Ein Betrieb oder die Berufsschule reicht einen begründeten Vorschlag ein, warum Sie für ein Stipendium in Betracht kommen.

Welche Weiterbildungsmaßnahmen werden gefördert?

Sie können sich um ein Stipendium bewerben, wenn Sie eine berufliche Weiterbildung anstreben. Das kann eine Anpassungsweiterbildung sein, bei der Sie Ihr Fachwissen aktualisieren und erweitern. Aber auch eine Aufstiegsweiterbildung, bei der Sie einen höheren Berufsabschluss erreichen, kann mit dem Stipendium unterstützt werden.

Förderfähig sind anspruchsvolle – in der Regel berufsbegleitende – Weiterbildungen:

  • Maßnahmen zum Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen, zum Beispiel im Handwerk ein Schweißlehrgang oder in der Pflege Lehrgänge zum Wundmanagement, zur Palliative Care und andere Weiterbildungen
  • Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, zum Beispiel Meister*in, Techniker*in, Betriebswirt*in, Fachwirt*in, Fachkaufmann oder Fachkauffrau, Fachweiterbildung Intensivpflege und Anästhesie
  • Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen, zum Beispiel Fremdsprachen, Softwarekurse, Qualitätsmanagement
  • berufsbegleitende Studiengänge, die auf der Ausbildung oder der Berufstätigkeit aufbauen, zum Beispiel Maschinenbau, Betriebswirtschaft, Pflegemanagement

Tipp: Wenn Sie ein Studium absolvieren möchten, kann auch ein Aufstiegsstipendium bei der SBB für Sie infrage kommen. Die Art der Förderung unterscheidet sich allerdings (Weiterbildungsstipendium: Maßnahmekosten, Aufstiegsstipendium: Pauschale).

Wie hoch ist das Weiterbildungsstipendium?

Das Weiterbildungsstipendium bietet Ihnen finanzielle Unterstützung bei:

  • Maßnahmekosten,
  • Fahrtkosten,
  • Aufenthaltskosten,
  • Anschaffung notwendiger Arbeitsmittel,
  • Prüfungskosten und
  • einen IT-Bonus von 250 Euro zur Anschaffung eines Computers.

Die maximale Förderung, die Sie innerhalb eines Kalenderjahres bekommen können, beträgt 3.045 Euro. Insgesamt darf die Fördersumme innerhalb von drei Förderjahren den Betrag von 9.135 Euro nicht überschreiten.

Wie bewerbe ich mich um ein Weiterbildungsstipendium?

Um sich für ein Weiterbildungsstipendium zu bewerben, wenden Sie sich vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme direkt an die für Sie zuständige Stelle, in den meisten Fällen ist diese eine Kammer. Welche das ist, erfahren Sie auf der Internetseite der SBB.

Weitere Informationen zur Begabtenförderung

Sie erhalten auf der Internetseite der SBB weitere Informationen zum Weiterbildungsstipendium sowie inspirierende Geschichten von Stipendiatinnen und Stipendiaten, die über die eigene Motivation für eine Weiterbildung sprechen.

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Weiterbildungsstipendium: Weiterbildungen finden

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Wissenswertes zum Fördergeber

Fördergeber: Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) für das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt

Förderung: Weiterbildungsstipendium / Begabtenförderung berufliche Bildung