Aufstiegsstipendium bei der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB)

Fördermöglichkeiten für Berufserfahrene im Studium und zu Beginn eines Studiums: Infos zum Aufstiegsstipendium – Voraussetzungen, Höhe, Antrag.

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Was ist das Aufstiegsstipendium?

Das Aufstiegsstipendium ist eine Förderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, das von der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) umgesetzt wird. Es bietet finanzielle Unterstützung für Menschen mit Berufserfahrung, die einen akademischen Abschluss anstreben. Das Stipendium muss nicht zurückgezahlt werden und richtet sich an Menschen mit besonders guten Leistungen.

Tipp: Wenn Sie statt eines Studiums eine Anpassungs- oder Aufstiegsweiterbildung absolvieren wollen, kann auch ein Weiterbildungsstipendium für Sie infrage kommen.

Welche Personen können sich um ein Aufstiegsstipendium bewerben?

Um das Aufstiegsstipendium können Sie sich bewerben, wenn Sie zu einem der folgenden Personenkreise gehören: 

  • Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
  • Geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
  • Personen ohne Beschäftigung
  • Selbstständige
  • Studierende (vor Abschluss des zweiten Semesters)

Was sind die Voraussetzungen für das Aufstiegsstipendium?

Sie planen ein Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule? Wenn Sie sich um ein Stipendium bei der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) bewerben möchten, müssen Sie eine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben und mindestens zwei Jahre im Beruf gearbeitet haben.

Außerdem sollten Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie beendeten entweder Ihre Berufsausbildung oder die Abschlussprüfung einer Aufstiegsfortbildung mit einer Note besser als 2,0 (oder besser als 87 Punkte).
  • Sie haben besonders erfolgreich an einem überregionalen Leistungswettbewerb teilgenommen und waren unter den ersten drei platziert.
  • Ihr Arbeitgeber reicht einen begründeten Vorschlag ein, warum Sie ein Stipendium erhalten sollten.

Wichtig: Wenn Sie bereits ein Studium begonnen haben, können Sie sich nur dann um ein Aufstiegsstipendium bewerben, wenn Sie das zweite Semester noch nicht abgeschlossen haben.

Welche Weiterbildungsmaßnahmen werden gefördert?

Sie können sich um ein Stipendium bei der SBB bewerben, wenn Sie entweder berufsbegleitend oder in Vollzeit studieren. Es muss sich um eine staatliche oder staatlich anerkannte Hochschule handeln.

Tipp: Auch ein Studium im europäischen Ausland kann gefördert werden.

Wie hoch ist das Aufstiegsstipendium?

Wenn Sie in Vollzeit studieren, können Sie monatlich 1.014 Euro erhalten. Haben Sie zudem Kinder unter 14 Jahren, erhalten Sie zusätzlich eine Betreuungspauschale in Höhe von 160 Euro pro Kind.

Absolvieren Sie Ihr Studium berufsbegleitend oder als Fernstudium, können Sie pro Jahr ein Stipendium in Höhe von 2.900 Euro erhalten.

Zusätzlich bietet die ideelle Förderung Seminare, beispielsweise zur Persönlichkeitsentwicklung, sowie Möglichkeiten der Vernetzung.

Wie bewerbe ich mich um ein Aufstiegsstipendium?

Wenn Sie sich um das Aufstiegsstipendium bewerben, müssen Sie drei Stufen des Auswahlverfahrens durchlaufen. Auf der Internetseite der SBB wird das Verfahren genau beschrieben, siehe auch Termine und Fristen. Den Prozess können Sie vor Beginn des Studiums oder bis spätestens vor Abschluss des zweiten Semesters beginnen.

Weitere Informationen zum Aufstiegsstipendium

Auf der Internetseite der SBB erhalten Sie weitere Informationen zum Aufstiegsstipendium. Dort finden Sie auch inspirierende Aufstiegs-Geschichten einiger Stipendiatinnen und Stipendiaten.

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Wissenswertes zum Fördergeber

Fördergeber: Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) für das Bundesministerium für Bildung und Forschung.

Förderung: Aufstiegsstipendium / Begabtenförderung berufliche Bildung