Informieren Sie sich zu Ihren Fördermöglichkeiten als Arbeitnehmer in Sachsen. Die wichtigsten Infos zu Voraussetzungen, Höhe und Antrag.
Bei der Sächsischen Weiterbildungsförderung handelt es sich um ein staatliches Förderprogramm, das Sie bei Ihrer beruflichen Weiterbildung finanziell unterstützt – durch einen Zuschuss zu Ihren Weiterbildungskosten. Ziel der Förderung ist es, Ihre beruflichen Kompetenzen zu entwickeln, um Ihre Wettbewerbsfähigkeit in der Arbeitswelt zu stärken.
Sie können die Sächsische Weiterbildungsförderung beantragen, wenn sich Ihr Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen befindet, Ihr durchschnittliches monatliches Bruttoeinkommen maximal 3.700 Euro beträgt und Sie zu einem der folgenden Personenkreise zählen:
Um eine Förderung zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Die finanzielle Unterstützung erfolgt in Form eines Pauschalbetrags. Die Höhe der Förderung hängt von verschiedenen Faktoren ab:
Sie stellen den Antrag auf Förderung vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme online über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB).
Zum Antrag gehört neben dem Weiterbildungsangebot auch ein Gehaltsnachweis. Bitte beachten Sie, dass der Antrag nur dann gültig ist, wenn Sie ihn digital unterschreiben. Nach Abschluss der Weiterbildung reichen Sie ergänzend eine Teilnahmebestätigung sowie einen Verwendungsnachweis ein.
Ausführliche Informationen zur Sächsischen Weiterbildungsförderung erhalten Sie auf der Internet-Seite der Sächsischen Aufbaubank.
Suchen Sie gezielt nach Weiterbildungsangeboten, die als individuell berufsbezogene Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen unterstützt werden.
Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft und Sächsisches Staatsministerium des Innern
Förderung: Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, des Sächsischen Staatsministerium des Innern zur Förderung der Beruflichen Bildung: erfolgreich und zukunftssicher (Richtlinie Berufliche Bildung)