Förderung der individuell berufsbezogenen Weiterbildung in Sachsen

Informieren Sie sich zu Ihren Fördermöglichkeiten als Arbeitnehmer in Sachsen. Die wichtigsten Infos zu Voraussetzungen, Höhe und Antrag.

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Worum handelt es sich bei der Sächsischen Weiterbildungsförderung?

Bei der Sächsischen Weiterbildungsförderung handelt es sich um ein staatliches Förderprogramm, das Sie bei Ihrer beruflichen Weiterbildung finanziell unterstützt – durch einen Zuschuss zu Ihren Weiterbildungskosten. Ziel der Förderung ist es, Ihre beruflichen Kompetenzen zu entwickeln, um Ihre Wettbewerbsfähigkeit in der Arbeitswelt zu stärken.

Wann kann ich die Weiterbildungsförderung erhalten?

Sie können die Sächsische Weiterbildungsförderung beantragen, wenn sich Ihr Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen befindet, Ihr durchschnittliches monatliches Bruttoeinkommen maximal 3.700 Euro beträgt und Sie zu einem der folgenden Personenkreise zählen:

  • Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
  • Geringfügig Beschäftigte (Minijobber)

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Um eine Förderung zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Bei der Weiterbildungsmaßnahme handelt es sich um eine individuell berufsbezogene Weiterbildung, das bedeutet, dass die Weiterbildung darauf abzielt, Ihre fachlichen Kenntnisse und Qualifikationen oder auch Ihre überfachlichen Kompetenzen zu verbessern.
  • Die Weiterbildungskosten (Gesamtausgaben) betragen mindestens 700 Euro.

Wie viel Fördergeld kann ich erhalten?

Die finanzielle Unterstützung erfolgt in Form eines Pauschalbetrags. Die Höhe der Förderung hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Der Standardfördersatz beträgt in der Regel 50 Prozent, während für geringfügig Beschäftigte ein Fördersatz von in der Regel 80 Prozent gilt.
  • Die Fördermittel werden als Pauschale gewährt und decken die Kosten der Weiterbildungsmaßnahme sowie anfallende Prüfungsgebühren ab. Die Höhe der Pauschale richtet sich nach den förderfähigen Ausgaben in Euro – unter Berücksichtigung des festgelegten Fördersatzes. Fahrt- und Unterbringungskosten werden nicht gefördert.
  • Der maximale Zuschuss beträgt 4.500 Euro.

Wie stelle ich einen Antrag auf Förderung in Sachsen?

Sie stellen den Antrag auf Förderung vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme online über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB).

Zum Antrag gehört neben dem Weiterbildungsangebot auch ein Gehaltsnachweis. Bitte beachten Sie, dass der Antrag nur dann gültig ist, wenn Sie ihn digital unterschreiben. Nach Abschluss der Weiterbildung reichen Sie ergänzend eine Teilnahmebestätigung sowie einen Verwendungsnachweis ein.

Weitere Informationen zur Weiterbildungsförderung in Sachsen

Ausführliche Informationen zur Sächsischen Weiterbildungsförderung erhalten Sie auf der Internet-Seite der Sächsischen Aufbaubank.

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Wissenswertes zum Fördergeber

Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft und Sächsisches Staatsministerium des Innern

Förderung: Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, des Sächsischen Staatsministerium des Innern zur Förderung der Beruflichen Bildung: erfolgreich und zukunftssicher (Richtlinie Berufliche Bildung)