Fördermöglichkeiten für Ihre Weiterbildung: Wichtige Infos zu Voraussetzungen, Höhe, Antrag.
Im Rahmen des Programms Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG (individueller Zugang) erhalten Sie einen Zuschuss zu Ihren Weiterbildungskosten für eine berufliche Weiterbildung. Ziel der Förderung ist es, Ihre beruflichen Fähigkeiten zu erweitern, um Ihre Wettbewerbsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen.
Sie können eine Förderung erhalten, wenn sich Ihr Hauptwohnsitz, Arbeitsort oder Ihre Berufsausbildungsstätte in Sachsen-Anhalt befindet und Sie zu einer der folgenden Personengruppen gehören:
Bei der Weiterbildung muss es sich entweder um eine förderfähige Weiterbildungsmaßnahme oder um eine ausbildungsbegleitende Zusatzqualifikation handeln, die über die verbindlich geltenden Ausbildungsinhalte hinausgeht.
Individuelle Weiterbildungsmaßnahmen sind dann förderfähig, wenn sie der Erneuerung, Erweiterung oder Verbesserung von berufsbezogenen oder berufsübergreifenden Kompetenzen oder Kenntnissen dienen.
Die Höhe der Zuwendung richtet sich nach der von Ihnen geplanten Weiterbildung und beträgt mindestens 60 Prozent Ihrer förderfähigen Weiterbildungskosten. Maximal können Sie einen Zuschuss von höchstens 90 Prozent beziehungsweise von 25.000 Euro erhalten.
Unter förderfähige Weiterbildungskosten fallen:
Sie können den Antrag vor Beginn der Weiterbildung entweder online über das Kundenportal der Investitionsbank Sachsen-Anhalt stellen oder postalisch einreichen. Die entsprechenden Formblätter stehen Ihnen im Downloadbereich des Kundenportals zur Verfügung.
Ausführliche Informationen zum Programm „Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG (individueller Zugang)“erhalten Sie auf der Internetseite der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
Suchen Sie gezielt nach Weiterbildungsangeboten, die als individuelle berufliche Weiterbildung in Sachsen-Anhalt unterstützt werden.
Fördergeber: Land Sachsen-Anhalt, ESF+
Förderung: Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG, (individueller Zugang)