Worum handelt es sich bei der Bildungsfreistellung in Sachsen-Anhalt?

Bildungsfreistellung (auch Bildungsurlaub oder Bildungszeit genannt) ermöglicht Beschäftigten, sich für eine bestimmte Anzahl von Tagen pro Jahr von der Arbeit freistellen zu lassen, um an anerkannten beruflichen Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Während der Bildungsfreistellung erhalten Sie weiterhin Ihr Gehalt.

Wann kann ich eine Bildungsfreistellung in Sachsen-Anhalt beantragen?

Sie können eine Bildungsfreistellung beantragen, wenn Sie im Land Sachsen-Anhalt beschäftigt sind oder Ihre Beschäftigungsstelle im Land Sachsen-Anhalt ihren Betriebssitz hat. Voraussetzung ist weiterhin, dass Sie zu einem der folgenden Personenkreise zählen:

  • Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (Arbeitnehmer*innen)
  • Geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
  • Personen ohne Beschäftigung
  • Studierende (berufsbegleitend)
  • Auszubildende
  • Beschäftigten in Heimarbeit einschließlich der ihnen Gleichgestellten, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbstständigkeit als beschäftigte Personen anzusehen sind

Welche Voraussetzungen gibt es für meine Bildungsfreistellung?

Sie können Bildungsfreistellung beantragen, wenn Ihr Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis seit mindestens sechs Monaten besteht und es sich bei Ihrer Weiterbildung um eine anerkannte Bildungsveranstaltung handelt, die thematisch der berufsspezifischen Weiterbildung dient.

Wie viel Bildungsfreistellung kann ich in Sachsen-Anhalt erhalten?

Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer können Sie sich an fünf Arbeitstagen pro Kalenderjahr für Weiterbildungen freistellen lassen. Sie haben auch die Möglichkeit, den Anspruch auf Bildungsfreistellung von zwei Jahren zusammenzufassen, das heißt sich zehn Tage freistellen zu lassen.

Wie beantrage ich eine Bildungsfreistellung in Sachsen-Anhalt?

Ihren Antrag auf Bildungsfreistellung stellen Sie bei Ihrem Arbeitgeber mindestens 6 Wochen vor Beginn der Bildungsfreistellung. Wenn dringende betriebliche Gründe dagegensprechen, kann Ihr Arbeitgeber den Antrag auch ablehnen. 
Zusammen mit dem Antrag müssen Sie nachweisen, dass es sich bei Ihrer geplanten Weiterbildung um eine für Bildungsfreistellung anerkannte Veranstaltung handelt. Diesen Nachweis können Sie beim Veranstalter (kostenlos) anfragen.

Weitere Informationen zur Bildungsfreistellung in Sachsen-Anhalt

Ausführliche Informationen zur Bildungsfreistellung in Sachsen-Anhalt sowie ein Verzeichnis anerkannter Weiterbildungsmaßnahmen erhalten Sie auf der Seite des Landesverwaltungsamts Sachsen-Anhalt.

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Wissenswertes zum Fördergeber

Fördergeber: Land Sachsen-Anhalt

Förderung: Bildungsfreistellung in Sachsen-Anhalt