Bildungsfreistellung / Bildungsurlaub in Rheinland-Pfalz

Fördermöglichkeiten für Ihre Weiterbildung: Wichtige Infos zur Bildungsfreistellung – Voraussetzungen, Höhe, Antrag.

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Was ist Bildungsfreistellung?

Bildungsfreistellung (auch Bildungsurlaub genannt) bedeutet, dass Sie sich als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für eine begrenzte Zeit von der Arbeit freistellen lassen können, um an einer beruflichen oder gesellschaftspolitischen Weiterbildung teilzunehmen. Während dieser Zeit beziehen Sie weiterhin Ihr Gehalt.

Wann kann ich eine Bildungsfreistellung erhalten?

In Rheinland-Pfalz haben Sie die Möglichkeit, im Rahmen der Bildungsfreistellung eine anerkannte Weiterbildungsveranstaltung zu besuchen, wenn Sie zu einem der folgenden Personenkreise zählen:

  • Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Rheinland-Pfalz
  • Auszubildende
  • Beamtinnen und Beamte
  • Richterinnen und Richter

Außerdem muss Ihr Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis seit mindestens sechs Monaten bestehen.

Was sind die Voraussetzungen für die Bildungsfreistellung?

Voraussetzung für eine Bildungsfreistellung ist, dass Sie anerkannte Veranstaltungen zur beruflichen oder gesellschaftspolitischen Weiterbildung besuchen möchten.

Wie viel Zeit steht mir für die Bildungsfreistellung zur Verfügung?

Einen Anspruch auf Bildungsfreistellung haben Sie für insgesamt zehn Arbeitstage in einem Zeitraum von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren. Dieser beginnt immer am 1. Januar eines ungeraden Jahres. Sollte Ihr Arbeitsverhältnis in einem geraden Kalenderjahr beginnen, haben Sie in diesem Jahr Anspruch auf fünf Tage Bildungsfreistellung.

Wird regelmäßig an mehr oder weniger als fünf Tagen in der Woche gearbeitet, so erhöht oder verringert sich der Anspruch entsprechend.

Auszubildende können in Rheinland-Pfalz fünf Bildungsfreistellungstage pro Ausbildungsjahr beantragen, wenn Sie eine gesellschaftspolitische Weiterbildung besuchen möchten.

Wie beantrage ich die Bildungsfreistellung?

Ihre Bildungsfreistellung beantragen Sie bei Ihrem Arbeitgeber – so früh wie möglich, mindestens jedoch 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung. Legen Sie Ihrem Antrag außerdem eine Bescheinigung bei, dass es sich um eine nach dem Bildungsfreistellungsgesetz des Landes Rheinland-Pfalz anerkannte Veranstaltung handelt.

Weitere Informationen zur Bildungsfreistellung

Auf der Webseite des Landes Rheinland-Pfalz finden Sie ausführliche Informationen zur Bildungsfreistellung und anerkannten Weiterbildungsmaßnahmen.

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Wissenswertes zum Fördergeber

Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz

Förderung: Bildungsfreistellung in Rheinland-Pfalz