Arbeitnehmerweiterbildung / Bildungsurlaub in NRW

Weiterbildungsförderung: Wichtige Infos zur Arbeitnehmerweiterbildung – Voraussetzungen, Höhe, Antrag.

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Was ist die Arbeitnehmerweiterbildung?

Die Arbeitnehmerweiterbildung (auch Bildungsurlaub genannt) ist ein Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen zur Unterstützung Ihrer beruflichen Weiterbildung.

Wenn Sie Arbeitnehmerweiterbildung beantragen, können Sie sich für eine bestimmte Anzahl von Tagen pro Jahr von der Arbeit freistellen lassen, um an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Sie erhalten während dieser Zeit weiterhin Ihr Gehalt. Die Weiterbildungskosten tragen Sie selbst.

Wann kann ich Arbeitnehmerweiterbildung beantragen?

Sie können an einer Arbeitnehmerweiterbildung teilnehmen, wenn Sie zu einem der folgenden Personenkreise gehören:

  • Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
  • Geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
  • Auszubildende

Was sind die Voraussetzungen für eine Arbeitnehmerweiterbildung?

An einer Arbeitnehmerweiterbildung können Sie unter folgenden Voraussetzungen teilnehmen:

  • Der Schwerpunkt Ihres Beschäftigungsverhältnisses liegt in Nordrhein-Westfalen.
  • Sie sind seit mindestens sechs Monaten im Betrieb beschäftigt.
  • Der Betrieb beschäftigt mindestens zehn Personen.
  • Die Weiterbildung wird von einem anerkannten Anbieter durchgeführt.

Wie viel Weiterbildungsurlaub kann ich erhalten?

Ihnen stehen bis zu fünf Tage Weiterbildungsurlaub pro Kalenderjahr zu, um an einer beruflichen oder politischen Weiterbildung teilzunehmen. Dies gilt, wenn Sie regelmäßig an fünf Tagen pro Woche arbeiten.

Auch wenn Sie in Teilzeit arbeiten, können Sie Bildungsurlaub beantragen. Dabei verringert sich die Anzahl der Urlaubstage anteilig. Entsprechend erhöht sich Ihr Anspruch, wenn Sie an mehr als fünf Tagen pro Woche arbeiten.

Sie können Ihren Bildungsurlaub auch zusammenzufassen. Statt jährlich fünf Tage zu beantragen, können Sie auch alle zwei Jahre bis zu zehn Tage Bildungsurlaub in Anspruch nehmen.

Auszubildende haben Anspruch auf insgesamt fünf Arbeitstage für anerkannte Veranstaltungen der politischen Bildung.

Wie beantrage ich die Arbeitnehmerweiterbildung in NRW?

Sie beantragen Ihre Arbeitnehmerweiterbildung mindestens sechs Wochen vor Beginn der Bildungsveranstaltung bei Ihrem Betrieb.

Gemeinsam mit Ihrem Antrag müssen Sie die Unterlagen über die Bildungsveranstaltung bei Ihrem Unternehmen einreichen. Das umfasst sowohl den Nachweis über die Anerkennung der Bildungsveranstaltung sowie das Programm, aus dem Zielgruppe, Lernziele und Lerninhalte sowie der zeitliche Ablauf der Veranstaltung hervorgehen.

Weitere Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW

Weiterführende Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung sowie zu den anerkannten Weiterbildungsanbietern erhalten Sie auf der Webseite des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen.

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Wissenswertes zum Fördergeber

Fördergeber: Land Nordrhein-Westfalen

Förderung: Arbeitnehmerweiterbildung