Meister-Extra in Mecklenburg-Vorpommern

Fördermöglichkeiten für Ihre Weiterbildung: Wichtige Infos zum Meister-Extra – Voraussetzungen, Höhe, Antrag.

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Was ist das Meister-Extra in Mecklenburg-Vorpommern?

Beim Meister-Extra handelt es sich um eine finanzielle Anerkennung des Landes Mecklenburg-Vorpommern – zur Unterstützung der beruflichen Fortbildung. Nach erfolgreichem Abschluss einer Meisterprüfung in Handwerk oder Industrie können Sie das Meister-Extra erhalten.

Wann kann ich die Förderung erhalten?

Sie können das Meister-Extra erhalten, wenn sich Ihr Hauptwohnsitz und Ihr Beschäftigungsort seit mindestens drei Monaten in Mecklenburg-Vorpommern befinden. Die Meisterprüfung muss nicht in Mecklenburg-Vorpommern abgelegt worden sein. Weiterhin sind Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister förderfähig, die sich in die Handwerksrolle eintragen lassen können beziehungsweise Industriemeister*innen – hierzu finden Sie eine Liste der förderfähigen Industriemeister*innen im Anhang 1 der Richtlinie zum Meister-Extra. Außerdem müssen Sie zu einem der folgenden Personenkreise zählen:

  • Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
  • Geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
  • Personen ohne Beschäftigung
  • Selbstständige

Wie hoch ist das Meister-Extra in MV?

Das Land Mecklenburg-Vorpommern belohnt Ihren Meistertitel im Handwerk oder der Industrie mit einer einmaligen Prämie in Höhe von 2.000 Euro. Wenn Sie zu den fünfzig besten Absolventinnen oder Absolventen eines Jahres in Ihrem Gewerk gehören, erhalten Sie zusätzlich eine Einmalzahlung von 3.000 Euro.

Wie beantrage ich das Meister-Extra in MV?

Sobald Sie das Meisterprüfungsverfahren im Sinne der Meisterprüfungsverordnung erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie die Förderung bei Ihrer örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer in Mecklenburg-Vorpommern beantragen. Die Antragsformulare können Sie auf der Webseite der jeweiligen Kammer herunterladen.

Wichtig: Sie müssen den Antrag spätestens 6 Monate nach bestandener Meisterprüfung bei der zuständigen Kammer schriftlich einreichen (Ausschlussfrist).

Weitere Informationen zum Meister-Extra

Ausführliche Informationen zum Meister-Extra in Mecklenburg-Vorpommern sowie weiterführende Links zu allen Kammern erhalten Sie auf der Webseite des Landes.

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Wissenswertes zum Fördergeber

Fördergeber: Land Mecklenburg-Vorpommern

Förderung: Richtlinie zur Förderung des „Meister-Extra“ in Mecklenburg-Vorpommern