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Bildungsfreistellung / Bildungsurlaub in Mecklenburg-Vorpommern
Fördermöglichkeiten für Ihre Weiterbildung: Wichtige Infos zur Bildungsfreistellung – Voraussetzungen, Höhe, Antrag.
Worum handelt es sich bei der Bildungsfreistellung in MV?
Die Bildungsfreistellung ist ein Förderprogramm des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Es ermöglicht Beschäftigten, sich für eine bestimmte Anzahl von Tagen pro Jahr von der Arbeit freistellen zu lassen, um an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen.
Sie erhalten währenddessen weiterhin Ihr Gehalt oder Ihre Besoldung von Ihrer Beschäftigungsstelle. Arbeitgebern außerhalb des öffentlichen Dienstes wird die Möglichkeit gegeben, eine Bildungsfreistellung-Erstattung für den Ersatz der Arbeitsentgeltfortzahlung zu beantragen.
Wann habe ich Anspruch auf Bildungsfreistellung in MV?
Sie können Bildungsfreistellung beantragen, wenn Ihr Arbeits- oder Dienstverhältnis (berufliche Tätigkeit) den Schwerpunkt in Mecklenburg-Vorpommern hat.
Für Auszubildende gilt der Anspruch auf Bildungsfreistellung nur für die Teilnahme an Veranstaltungen der politischen Weiterbildung und der Weiterbildung, die zur Wahrnehmung eines Ehrenamtes notwendig ist.
Was sind die Voraussetzungen für eine Bildungsfreistellung?
Bei Ihrer geplanten Weiterbildung muss es sich um eine anerkannte Veranstaltung handeln. Außerdem müssen Sie seit mindestens sechs Monaten bei Ihrem Unternehmen beschäftigt sein.
Wie viel Bildungsfreistellung steht mir in MV zu?
Sind Sie in Vollzeit beschäftigt, haben Sie Anspruch auf zehn Arbeitstage Bildungsfreistellung innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren.
Dieser Zeitraum beginnt jeweils mit dem 1. Januar eines ungeraden Kalenderjahres. Wird das Arbeitsverhältnis in einem geraden Kalenderjahr begründet, beläuft sich der Anspruch auf Bildungsfreistellung in diesem Kalenderjahr auf fünf Arbeitstage.
Auch wenn Sie in Teilzeit arbeiten, ist Bildungsfreistellung möglich. In diesem Fall verringert sich die Anzahl der Bildungsfreistellungstage anteilig. Für Auszubildende beläuft sich der Anspruch auf eine Bildungsfreistellung auf fünf Arbeitstage während der gesamten Berufsausbildung.
Wie beantrage ich Bildungsfreistellung in MV?
Ihren Antrag auf Bildungsfreistellung reichen Sie bei Ihrem Arbeitgeber mindestens acht Wochen vor Beginn der Weiterbildung ein.
Mit Ihrem Antrag reichen Sie außerdem den Nachweis über die Anerkennung der Weiterbildungsveranstaltung ein, ebenso wie die Informationen über Inhalt, Zeitraum und den Weiterbildungsanbieter. Die erforderlichen Bescheinigungen stellen Ihnen die Weiterbildungsanbieter kostenlos aus.
Mehr zur Bildungsfreistellung in MV
Auf der Webseite der Weiterbildungsdatenbank MV finden Sie ausführliche Informationen zur Bildungsfreistellung sowie zu anerkannten Weiterbildungsmaßnahmen.
Bildungsfreistellung: Weiterbildungen finden
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Wissenswertes zum Fördergeber
Fördergeber: Land Mecklenburg-Vorpommern
Förderung: Bildungsfreistellung M-V gemäß des Bildungsfreistellungsgesetzes M-V (BfG M-V)