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KOMPASS – Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige
Sie sind selbstständig und planen eine berufliche Weiterbildung? Informieren Sie sich, ob und wie viel Fördergeld Sie erhalten können.
Worum handelt es sich bei der Förderung?
Das Förderprogramm „KOMPASS – Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige“ unterstützt die berufliche Weiterbildung von Solo-Selbstständigen. Sie können einen Zuschuss zu förderfähigen Weiterbildungskosten erhalten. Dazu setzen Sie den sogenannten „Qualifizierungsscheck“ ein. Den Zuschuss müssen Sie nicht zurückzahlen. Ziel der Förderung ist, Ihre Selbstständigkeit zu sichern und Ihr Geschäftsmodell zu stabilisieren.
Hinweis: Das Förderprogramm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wird kofinanziert mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus).
Habe ich Anspruch auf das Förderprogramm?
Sie können unter folgenden Voraussetzungen am Förderprogramm teilnehmen:
- Der Ort Ihrer Tätigkeit und Ihr Wohnsitz liegen in der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie betreiben Ihre Solo-Selbstständigkeit im Haupterwerb. Das bedeutet: Mindestens 51 Prozent Ihrer Einkünfte stammen aus dieser Tätigkeit.
- Sie haben maximal ein Vollzeitäquivalent an Beschäftigten. Das heißt: Sie beschäftigen eine Arbeitskraft in Vollzeit oder mehrere Arbeitskräfte, die zusammen die Stundenzahl einer Vollzeitkraft leisten, beispielsweise zwei Halbtagskräfte.
- Sie sind seit mindestens zwei Jahren am Markt.
- Sie haben innerhalb der letzten zwölf Monate keinen Qualifizierungsscheck im Rahmen von „KOMPASS“ erhalten.
- De-minimis-Beihilfen überschreiten innerhalb eines fließenden Zeitraums von drei Jahren nicht die Summe von 300.000 Euro. De-minimis-Beihilfen sind staatliche Beihilfen für kleine Unternehmen, die einer festgelegten Obergrenze unterliegen.
Welche Arten von Weiterbildung werden gefördert?
Sie können die Förderung erhalten für Anpassungs- und Aufstiegsweiterbildungen, sowie Teilqualifizierungen, die die folgenden Kriterien erfüllen: Die Qualifizierung...
- passt zu Ihrem konkreten Qualifizierungsbedarf.
- fördert Ihre fachlichen oder persönlichen Kompetenzen und kann von Ihnen beruflich eingesetzt werden.
- zielt darauf ab, die Bestandsfestigkeit Ihres Geschäftsmodells zu erhöhen und Ihre berufliche Existenz zu sichern.
- dauert mindestens 20 Zeitstunden und wird innerhalb von sechs Monaten ab Ausgabe des Qualifizierungsschecks abgeschlossen.
Zusätzlich muss der Anbieter der Weiterbildung eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Er und die Qualifizierung sind gesetzlich anerkannt (zum Beispiel durch das Weiterbildungsgesetz des Landes).
- Er ist durch ein anerkanntes Qualitätsmodell zertifiziert.
- Die Qualität der Qualifizierung wird durch qualifiziertes Personal, detaillierte Kursplanung sowie Veranstaltungsevaluationen gesichert.
Wieviel Zuschuss kann ich erhalten?
Die Förderhöhe orientiert sich an den Kosten, die für Ihre Weiterbildung anfallen. Sie gehen hierbei finanziell in Vorleistung. Eine Weiterbildung, die bis zu 5.000 Euro (ohne Mehrwertsteuer) kostet, wird Ihnen zu 90 Prozent erstattet. Der maximale Zuschuss beträgt 4.500 Euro.
Nehmen Sie an einer Weiterbildung teil, deren Kosten über 5.000 Euro liegen, müssen Sie die zusätzlichen Kosten selbst tragen. Sie müssen den Zuschuss nicht zurückzahlen.
Wie beantrage ich die Förderung?
- Lassen Sie sich in einer KOMPASS-Anlaufstelle kostenlos beraten (persönlich oder virtuell) – einschließlich einer Bestandsaufnahme Ihrer wirtschaftlichen Situation. Im Gespräch erhalten Sie Empfehlungen für verschiedene Qualifizierungen.
- Wählen Sie eine der empfohlenen Qualifizierungen aus.
- Sie erhalten einen sogenannten Qualifizierungsscheck für die Weiterbildung. Damit sind Sie für die Weiterbildung zugelassen und können daran teilnehmen.
- Nach Abschluss der Qualifizierung stellen Sie den Antrag auf Rückerstattung einschließlich Abrechnung. Ihre KOMPASS-Anlaufstelle unterstützt Sie dabei. Wichtig: Ihre Qualifizierung dauerte volle sechs Monate? Dann reichen Sie den Antrag und die erforderlichen Unterlagen bitte innerhalb eines Monats nach dem Ende der Qualifizierung bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) ein. Haben Sie die Qualifizierung früher abgeschlossen, können Sie den Antrag und die Unterlagen früher einreichen.
- Nach der Bewilligung Ihres Antrags wird Ihnen die Rückerstattung ausgezahlt.
Mehr Informationen zur Förderung
Die Kontaktdaten der KOMPASS-Anlaufstellen und ausführliche Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf der Website des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus).
KOMPASS: Weiterbildungen finden
Suchen Sie gezielt nach Weiterbildungsangeboten, die als Förderung der beruflichen Weiterbildung von Solo-Selbstständigen unterstützt werden. Nutzen Sie dazu den Filter „Förderart“ in unserer Suchmaske und finden Sie die passenden Kurse für Ihre berufliche Weiterbildung.
Wissenswertes zum Fördergeber
Fördergeber: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Europäische Union
Förderung: KOMPASS - Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige