KOMPASS – Förderung der beruflichen Weiterbildung von Solo-Selbstständigen

Sie sind selbstständig und planen eine berufliche Weiterbildung? Informieren Sie sich, ob und wie viel Fördergeld Sie erhalten können.

Logo des Förderprogramms KOMPASS - für Solo-Selbstständige

Worum handelt es sich bei dieser Förderung für Solo-Selbstständige?

Beim Förderprogramm „KOMPASS – Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige“ handelt es sich um eine bundesweite finanzielle Förderung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zur beruflichen Weiterbildung von Solo-Selbstständigen.

Die finanzielle Unterstützung erfolgt in Form eines Zuschusses zu förderfähigen Weiterbildungskosten, den Sie nicht zurückzahlen müssen (Qualifizierungsscheck).

Ziel ist es, Ihre Solo-Selbstständigkeit zu sichern und Ihr Geschäftsmodell stabiler zu gestalten. Das Förderprogramm des BMAS wird kofinanziert mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus).

Habe ich Anspruch auf das Förderprogramm für Solo-Selbstständige?

Als Solo-Selbstständige können Sie unter folgenden Voraussetzungen am Förderprogramm teilnehmen:

  • Der Ort Ihrer Tätigkeit und Ihr Wohnsitz liegen im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
  • Sie betreiben Ihre Solo-Selbstständigkeit im Haupterwerb. Das bedeutet, mindestens 51 Prozent Ihrer Einkünfte stammen aus dieser Tätigkeit.
  • Sie haben maximal ein Vollzeitäquivalent an Beschäftigten. Das bedeutet, Sie beschäftigen eine Arbeitskraft in Vollzeit oder mehrere Arbeitskräfte, die zusammen die gleiche Stundenzahl leisten, beispielsweise zwei Halbtagskräfte.
  • Sie sind seit mindestens zwei Jahren am Markt.
  • Sie haben innerhalb der letzten zwölf Monate keinen Qualifizierungsscheck im Rahmen von „KOMPASS“ erhalten.
  • De-minimis-Beihilfen überschreiten innerhalb eines fließenden Zeitraums von drei Jahren nicht die Summe von 300.000 Euro. De-minimis-Beihilfen sind staatliche Beihilfen für kleine Unternehmen, die einer festgelegten Obergrenze unterliegen.

Welche Weiterbildungsmaßnahmen werden gefördert?

Sie können die Förderung sowohl für Anpassungsweiterbildungen als auch für Aufstiegsweiterbildungen erhalten, die die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Die Qualifizierung passt zu Ihrem konkreten Qualifizierungsbedarf.
  • Die Qualifizierung fördert Ihre fachlichen oder persönlichen Kompetenzen und kann von Ihnen beruflich eingesetzt werden.
  • Die Qualifizierung zielt auf Ihre berufliche Weiterentwicklung ab, um so die Bestandsfestigkeit Ihres Geschäftsmodells zu erhöhen und Ihre berufliche Existenz zu sichern.
  • Die Qualifizierung muss eine Mindestdauer von 20 Zeitstunden umfassen und innerhalb von sechs Monaten ab Ausgabe des Qualifizierungsschecks abgeschlossen werden.

Zusätzlich dazu muss der Weiterbildungsanbieter Ihrer Qualifikation eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Der Anbieter beziehungsweise die Maßnahme sind gesetzlich anerkannt (zum Beispiel durch das Weiterbildungsgesetz des Landes).
  • Der Anbieter ist durch ein anerkanntes Qualitätsmodell zertifiziert.
  • Die Maßnahme wird durch qualifiziertes Personal, detaillierte Kursplanung sowie Veranstaltungsevaluationen auf Ihre Qualität hin gesichert.

Wie viel Fördergeld kann ich zur Weiterbildung bekommen?

Die Förderhöhe orientiert sich an den für Ihre Weiterbildung anfallenden Kosten – diese dürfen sich auf nicht mehr als 5.000 Euro (ohne Mehrwertsteuer) belaufen.

Ihnen werden bis zu 90 Prozent der Weiterbildungskosten erstattet. Der maximale Zuschuss beträgt 4.500 Euro. Sie müssen den Zuschuss nicht zurückzahlen.

Wie kann ich eine Förderung durch das Programm KOMPASS beantragen?

  1. Nehmen Sie an einem kostenlosen Beratungsgespräch (persönlich oder virtuell) mit einer KOMPASS-Anlaufstelle zur Bestandsaufnahme Ihrer wirtschaftlichen Situation teil. Die Anlaufstellen finden Sie auf der unten verlinkten Seite unter „Standorte“. Im Gespräch erhalten Sie verschiedene Qualifizierungsempfehlungen.
  2. Wählen Sie eine der empfohlenen Qualifizierungen aus. Im Anschluss erhalten Sie einen sogenannten Qualifizierungsscheck für diese konkrete Maßnahme.
  3. Nach der erfolgreichen Teilnahme an der Qualifizierung unterstützt Sie Ihre KOMPASS-Anlaufstelle bei der Antragsstellung und Abrechnung Ihrer Rückerstattung.
  4. Nach der Bewilligung Ihres Antrags wird Ihnen der Zuschuss ausgezahlt.

Wichtig: Nach Erhalt des Qualifizierungschecks müssen Sie innerhalb von sechs Monaten an der gewählten Maßnahme teilnehmen und den Antrag auf Rückerstattung der Kosten stellen.

Mehr zur Förderung von Weiterbildung bei Solo-Selbstständigkeit

Ausführliche Informationen zum Förderprogramm KOMPASS erhalten Sie auf der Informationsseite des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus).

Mehr erfahren!

Wissenswertes zum Fördergeber

Fördergeber: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS); Europäische Union

Förderung: KOMPASS - Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige

Logo des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und der EU - Kofinanziert von der Europäischen Union