Fördermöglichkeiten für Ihre Weiterbildung: Wichtige Infos zur Aufstiegsprämie – Voraussetzungen, Höhe, Antrag.
Mit der hessischen Aufstiegsprämie soll finanziell honoriert werden, dass sich Fachkräfte zu einer beruflichen Aufstiegsqualifizierung entschließen und damit die eigene Qualifikation stärken. Die Aufstiegsprämie ist eine Förderprämie des Landes Hessen und kann Ihnen nach einer erfolgreich abgeschlossenen beruflichen Weiterbildungsmaßnahme gewährt werden.
Sie haben Anspruch auf die Aufstiegsprämie, wenn Ihr Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Hessen liegt.
Außerdem müssen Sie zu einem der folgenden Personenkreise zählen:
Wichtig: Haben Sie Ihre Prüfung in einem anderen Bundesland als Hessen abgelegt – obwohl die Prüfung in Hessen angeboten wird – muss sowohl Ihr Hauptwohnsitz als auch Ihr Beschäftigungsort zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Hessen liegen.
Die Prämie beträgt 3.500 Euro pro Person und Abschluss.
Sobald Sie Ihre Weiterbildung erfolgreich abgeschlossen haben, müssen Sie innerhalb von drei Monaten Ihre Aufstiegsprämie beantragen. Den Antrag stellen Sie bei Ihrer zuständigen Kammer – auf den Webseiten der Kammern finden Sie das entsprechende Antragsformular als Download. Als Nachweis der erfolgreichen Prüfung legen Sie dem Antrag eine Kopie Ihres Prüfungszeugnisses bei.
Ausführliche Informationen zur Aufstiegsprämie in Hessen erhalten Sie auf der Webseite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum.
Suchen Sie gezielt nach Weiterbildungsangeboten, die durch die Aufstiegsprämie in Hessen unterstützt werden.
Fördergeber: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum.
Förderung: Hessische Aufstiegsprämie