Was ist der Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS?

Die Freie und Hansestadt Hamburg und die Europäische Union unterstützen mit diesem Förderprogramm die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten. Die Kooperation stellt Fördergelder für Weiterbildungsmaßnahmen zur Verfügung, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf die Arbeitswelt von morgen vorzubereiten.

Kann ich den Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS erhalten?

Sie wohnen oder arbeiten in Hamburg? Dann können Sie finanzielle Unterstützung aus dem Förderprogramm „Weiterbildungsbonus PLUS“ beantragen, sofern Sie zu einem der folgenden Personenkreise zählen:

  • Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (Arbeitnehmer*innen)
  • Geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
  • Auszubildende
  • Angestellte in kleinen oder mittleren Unternehmen mit maximal 250 Beschäftigten
  • Selbstständige

Für Solo-Selbstständige gelten folgende Voraussetzungen:

  • Sie versteuern Ihr Einkommen in Hamburg
  • Sie haben Ihre Existenzgründung abgeschlossen
  • Sie üben Ihre selbstständige Tätigkeit als Hauptberuf aus

Was sind die Voraussetzungen für den Hamburger Weiterbildungsbonus?

Ihre geplante Weiterbildung muss …

  • einen Bezug zum Arbeitsplatz haben.

  • von den Personalverantwortlichen begründet werden.

  • mindestens acht Stunden umfassen.

Außerdem müssen Sie als Selbstständige oder Selbstständiger die wirtschaftliche Notwendigkeit Ihrer Weiterbildung darlegen.

Welchen Inhalt und Umfang hat das Förderprogramm?

Beim Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS handelt es sich in der Regel um eine Teilförderung, deren Umfang begrenzt ist. Der Umfang der Förderung variiert in Abhängigkeit zu Ihrer beruflichen Situation und kann folgende Bestandteile enthalten: einen Zuschuss zu Ihren Weiterbildungskosten und nach Bedarf ein Qualifizierungscoaching, in dem die individuellen Fortbildungs-Bedarfe und Fördermöglichkeiten ermittelt werden.

Die Förderung beträgt

  • bis zu 50 Prozent der Weiterbildungskosten, maximal 750 Euro.
  • bei Berufstätigen im Handwerk bis zu 75 Prozent, maximal jedoch 1.000 Euro.
  • bei Angestellten, die ergänzende Leistungen durch das Jobcenter erhalten, bis zu 100 Prozent.

Wie beantrage ich den Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS?

Den Weiterbildungsbonus beantragen Sie vor Beginn einer Weiterbildung bei der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration. Bitte reichen Sie Ihren Antrag so früh wie möglich ein, da die Bearbeitungszeit variieren kann.

Sind Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt, benötigen Sie eine formlose Bescheinigung Ihres Arbeitgebers darüber, dass die Weiterbildung für Ihre berufliche Tätigkeit notwendig ist.

Den Antrag für den Weiterbildungsbonus PLUS stellen Sie ausschließlich online über das Serviceportal der zwei P PLAN:PERSONAL gGmbH.

Mehr über den Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS

Ausführliche Informationen zur Förderung beruflicher Qualifizierung durch den Weiterbildungsbonus PLUS in Hamburg erhalten Sie auf den entsprechenden Serviceseiten der Freien und Hansestadt Hamburg.

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Wissenswertes zum Fördergeber

Fördergeber: Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration. Das Projekt wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert.

Förderung: Hamburger Weiterbildungsbonus Plus