Fördermöglichkeiten für Ihre Weiterbildung: Wichtige Infos zum Bildungsurlaub – Voraussetzungen, Höhe, Antrag.

Beim Bildungsurlaub in Hamburg handelt es sich um eine Förderung der beruflichen Weiterbildung durch das Land Hamburg. Im Rahmen des Bildungsurlaubs können Sie sich für einen begrenzten Zeitraum von Ihrer Arbeit freistellen lassen, um an anerkannten beruflichen Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Während Ihres Bildungsurlaubes erhalten Sie weiterhin Gehalt von Ihrem Arbeitgeber. Die Kursgebühren tragen Sie selbst.
In Hamburg haben Sie Anspruch auf Weiterbildungsurlaub, wenn Sie zu einem der folgenden Personenkreise gehören:
Beschäftigte in den Hamburger Werkstätten für Behinderte sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt. Hamburgische Landesbeamte können Bildungsurlaub im Rahmen der „Richtlinien über die Bewilligung von Sonderurlaub für Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter“ (HmbSUrlR) in Anspruch nehmen.
In Hamburg können Sie unter folgenden Voraussetzungen im Rahmen des Bildungsurlaubs an einer Weiterbildung teilnehmen:
Ihnen stehen bis zu zehn Tage Weiterbildungsurlaub innerhalb eines Zeitraumes von zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren zu – wenn Sie regelmäßig an fünf Tagen pro Woche arbeiten.
Auch wenn Sie in Teilzeit arbeiten, ist Bildungszeit möglich. Wenn Sie an weniger als fünf Tagen pro Woche arbeiten, verringert sich Ihr Anspruch entsprechend.
Um in Hamburg Bildungsurlaub zu beantragen, gehen Sie wie folgt vor:
Ausführliche Informationen zum Hamburger Weiterbildungsurlaub sowie eine Datenbank mit anerkannten Weiterbildungen finden Sie auf der Webseite des Landes Hamburg.
Suchen Sie gezielt nach Weiterbildungsangeboten, die als Bildungsurlaub in Hamburg unterstützt werden.
Fördergeber: Behörde für Schule und Berufsbildung, HIBB – Hamburger Institut für Berufliche Bildung
Förderung: Bildungsurlaub nach dem Hamburgischen Bildungsurlaubsgesetz (BiUrlG HA)