Was ist die Bremer Bildungszeit?

Bildungszeit (in Bremen früher Bildungsurlaub genannt) ermöglicht es Ihnen als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer, sich für einen begrenzten Zeitraum von Ihrer Arbeit freistellen zu lassen, um an anerkannten allgemeinen, beruflichen oder politischen Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Während Ihrer Bildungszeit erhalten Sie weiterhin Ihr Gehalt.

Wann kann ich Bildungszeit beantragen?

Sie können Bildungszeit beantragen, wenn sich der Schwerpunkt Ihres Beschäftigungsverhältnisses im Land Bremen befindet und Ihr Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis seit mindestens sechs Monaten besteht.

Außerdem müssen Sie zu einem der folgenden Personenkreise zählen:

  • Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
  • Auszubildende
  • Geringfügig Beschäftigte
  • Personen in arbeitnehmerähnlicher Stellung

Was sind die Voraussetzungen für Bildungszeit?

Bildungszeit wird Ihnen nur für anerkannte Weiterbildungsveranstaltungen gewährt.

Im beruflichen Bereich können unter anderem Anpassungs- und Aufstiegsweiterbildungen anerkannt werden. Also Weiterbildungen, mit denen Sie Ihr Fachwissen auf dem neuesten Stand halten, aber auch Kurse, die Ihren beruflichen Aufstieg fördern – zum Beispiel Weiterbildungen zur Fachwirtin oder zum Fachwirt.

Ob eine Weiterbildungsveranstaltung anerkannt ist, können Sie beim Veranstalter erfragen. Eine Liste mit anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen finden Sie außerdem auf dem Stadtportal Bremens.

Wie viel Bildungszeit steht mir zur Verfügung?

Sie haben innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren Anspruch auf zehn Arbeitstage Bildungszeit, wenn Sie fünf Tage in der Woche arbeiten. Auch wenn Sie in Teilzeit arbeiten, besteht die Möglichkeit, Bildungszeit zu nehmen: Arbeiten Sie regelmäßig an mehr oder weniger als fünf Tagen in der Woche, so erhöht oder verringert sich Ihr Anspruch auf Bildungszeit entsprechend. Die Anzahl der Arbeitsstunden pro Tag ist nicht relevant.

Wie beantrage ich Bildungszeit in Bremen?

Bevor Sie sich für eine anerkannte Weiterbildungsveranstaltung anmelden, beantragen Sie bei Ihrem Unternehmen Bildungszeit für den Zeitraum Ihrer Weiterbildung. Nach der Anmeldung reichen Sie die Anmeldebescheinigung des Veranstalters spätestens vier Wochen vor Seminarbeginn bei Ihrem Betrieb ein.

Am Ende der Weiterbildung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung vom Veranstalter, die Sie Ihrem Unternehmen vorlegen müssen.

Weitere Informationen zur Bildungszeit in Bremen

Ausführliche Informationen zur Bildungszeit in Bremen und einen Katalog anerkannter Weiterbildungsmaßnahmen erhalten Sie auf dem Stadtportal Bremens.

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Bildungszeit: Weiterbildungen finden

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Wissenswertes zum Fördergeber

Fördergeber: Die Senatorin für Kinder und Bildung

Förderung: Bildungszeit (Bremisches Bildungszeitgesetz)