Fördermöglichkeiten für Ihre Weiterbildung: Wichtige Infos zum Hebammenzuschuss – Voraussetzungen, Höhe, Antrag.
Die Hebammenförderrichtlinie unterstützt Sie finanziell bei der Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen. Sie gilt für Fortbildungen beziehungsweise Weiterbildungen, mit denen Sie Ihre beruflichen Kompetenzen erweitern oder vertiefen können. Dazu zählen zum Beispiel Seminare, Kongresse, Workshops, Lehrgänge oder Zertifikatskurse.
Als Hebamme mit Tätigkeitsort in Brandenburg können Sie einen Zuschuss zu Ihrer beruflichen Fort- oder Weiterbildung beantragen. Das gilt sowohl, wenn Sie
oder
Der Zuschuss ist zudem an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: So müssen Sie beispielsweise eine abgeschlossene Hebammenausbildung sowie eine gültige Berufszulassung als Hebamme nachweisen.
Ziel der Förderung ist es, Sie als Hebamme bei der Wahrnehmung Ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Fortbildungspflicht zu unterstützen. Fördergeld bekommen Sie bei berufsbezogenen Fortbildungen gegebenenfalls auch, wenn Sie an Fachtagungen oder fachpädagogischen Fortbildungen teilnehmen. Auch Prüfungsgebühren können erstattet werden.
Gefördert werden insbesondere Fortbildungen bei folgenden Institutionen beziehungsweise Organisationen:
Nicht gefördert werden:
Sie erhalten in der Regel einen Zuschuss von bis zu 50 Prozent zu den förderfähigen Kosten. Ihr Eigenanteil beläuft sich hier auf mindestens 50 Prozent. Ausgenommen hiervon sind Fortbildungen, die dem Wiedereinstieg oder Qualitätssicherung in der Geburtshilfe dienen: hier beläuft sich der Zuschuss auf bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Wenn Sie innerhalb eines Jahres mehr als eine förderfähige Weiterbildung abschließen, können Sie auch mehrfach einen Zuschuss erhalten.
Sie beantragen den Zuschuss spätestens vier Wochen vor Beginn der geplanten Weiter-/Fortbildung beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) des Landes Brandenburg.
Ausführliche Informationen zur Fortbildungsförderung für in Brandenburg tätige Hebammen sowie den Antrag finden Sie auf der Webseite des Landesamts für Soziales und Versorgung.
Suchen Sie gezielt nach Weiterbildungsangeboten, die als Weiterbildung für Hebammen in Brandenburg unterstützt werden.
Fördergeber: Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Brandenburg
Förderung: Richtlinie des Ministeriums für Gesundheit und Soziales zur Förderung von Hebammen (Hebammenförderrichtlinie Brandenburg)