Förderung von Hebammen in Brandenburg

Fördermöglichkeiten für Ihre Weiterbildung: Wichtige Infos zum Hebammenzuschuss – Voraussetzungen, Höhe, Antrag.

Logo des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz in Brandenburg

Worum handelt es sich bei der Förderung für Hebammen?

Die Hebammenförderrichtlinie unterstützt Sie finanziell bei der Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen. Sie gilt für Fortbildungen beziehungsweise Weiterbildungen, mit denen Sie Ihre beruflichen Kompetenzen erweitern oder vertiefen können. Dazu zählen zum Beispiel Seminare, Kongresse, Workshops, Lehrgänge oder Zertifikatskurse.

Wann kann ich die Förderung für Hebammen erhalten?

Als Hebamme mit Tätigkeitsort in Brandenburg können Sie einen Zuschuss zu Ihrer beruflichen Fort- oder Weiterbildung beantragen. Das gilt sowohl, wenn Sie

  • selbstständig  

oder

  • sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind.

Der Zuschuss ist zudem an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: So müssen Sie beispielsweise eine abgeschlossene Hebammenausbildung sowie eine gültige Berufszulassung als Hebamme nachweisen.

Welche Weiterbildungen fördert Brandenburg?

Ziel der Förderung ist es, Sie als Hebamme bei der Wahrnehmung Ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Fortbildungspflicht zu unterstützen. Fördergeld bekommen Sie bei berufsbezogenen Fortbildungen gegebenenfalls auch, wenn Sie an Fachtagungen oder fachpädagogischen Fortbildungen teilnehmen. Auch Prüfungsgebühren können erstattet werden.

Gefördert werden insbesondere Fortbildungen bei folgenden Institutionenbeziehungsweise Organisationen:

  • Hebammenschulen,
  • Hochschulen mit Hebammenstudiengang und
  • Hebammenverbände.

Nicht gefördert werden:

  • Fortbildungen, für die es eine finanzielle Unterstützung vom Arbeitgeber gibt sowie
  • Fortbildungen für die Praxisanleitung im Hebammenstudium.

Welche Kosten fördert Brandenburg?

Sie erhalten einen Zuschuss von bis zu 50 Prozent zu den förderfähigen Kosten. Ihr Eigenanteil beläuft sich auf mindestens 50 Prozent. Wenn Sie innerhalb eines Jahres mehr als eine förderfähige Weiterbildung abschließen, können Sie auch mehrfach einen Zuschuss erhalten. Pro Jahr erhalten Sie maximal 500 Euro Fördergeld.

Wie beantrage ich die Förderung von Hebammen?

Sie beantragen den Zuschuss spätestens vier Wochen vor Beginn der geplanten Weiterbildung beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) des Landes Brandenburg.

Weitere Informationen zur Förderung von Hebammen

Ausführliche Informationen zur Fortbildungsförderung für in Brandenburg tätige Hebammen sowie den Antrag finden Sie auf der Webseite des Landesamts für Soziales und Versorgung.

Mehr erfahren!

Wissenswertes zum Fördergeber

Fördergeber: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg

FörderungRichtlinie des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz zur Förderung von Hebammen (Hebammenförderrichtlinie Brandenburg)