Bildungsscheck in Brandenburg

Fördermöglichkeiten für Ihre Weiterbildung: Wichtige Infos zum Bildungsscheck – Voraussetzungen, Höhe, Antrag.

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Was ist der Bildungsscheck des Landes Brandenburg?

Mit dem Bildungsscheck des Landes Brandenburg erhalten Sie finanzielle Unterstützung, wenn Sie an einer beruflichen Weiterbildung teilnehmen.

Wann kann ich einen Bildungsscheck erhalten?

Sie können den Bildungsscheck für Weiterbildungen beantragen, wenn Sie Ihren Erstwohnsitz in Brandenburg haben und zu einem der folgenden Personenkreise zählen:

  • Beschäftigte (einschließlich befristet Beschäftigte des öffentlichen Dienstes) sowie  
  • geringfügig Beschäftigte (Minijobber)

Hinweis: Sie sind selbstständig? Dann kann für Sie die Förderung für Unternehmen und rechtsfähige Vereine in Brandenburg infrage kommen. 

Was sind die Voraussetzungen für den Bildungsscheck?

Ihre berufliche Weiterbildung kann gefördert werden, wenn Sie dadurch Ihre persönliche Beschäftigungsperspektive verbessern – unabhängig von den Weiterbildungsbedarfen Ihres Unternehmens. 

Welche Kosten fördert der Bildungsscheck Brandenburg?

Der Bildungsscheck Brandenburg unterstützt Sie finanziell bei der Teilnahme an einer Weiterbildung sowie bei eventuell anfallenden Prüfungsgebühren. Der von Ihnen beantragte Zuschuss muss dabei mindestens 500 Euro betragen. Pro Weiterbildung können Sie maximal 3.000 Euro erhalten.

Der Zuschuss beträgt maximal 60 Prozent der förderfähigen Kosten. Sie können den Bildungsscheck zweimal im Kalenderjahr beantragen.

Wie beantrage ich den Bildungsscheck?

Sie beantragen den Bildungsscheck Brandenburg über das Webportal der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).

Weitere Informationen zum Bildungsscheck in Brandenburg

Ausführliche Informationen zum Bildungsscheck erhalten Sie auf der Website der ILB.

Mehr erfahren!

Sie möchten sich beraten lassen?

Unterstützung erhalten Sie über das Infotelefon Weiterbildung der ILB:

0331 660 2200

Montag bis Donnerstag von 9 bis 16 Uhr, Freitag von 9 bis 15 Uhr

Wissenswertes zum Fördergeber

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg - Gefördert aus Mitteln der Europäischen Union und des Landes Brandenburg.

Förderung: Gemeinsame Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie und des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur zur Förderung der Beruflichen Weiterbildung im Land Brandenburg in der EU-Förderperiode 2021 bis 2027 (Weiterbildungsrichtlinie – WBRL 2022); hier: Fördertatbestand: Bildungsscheck  für Beschäftigte

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