Bildungsfreistellung / Bildungsurlaub in Brandenburg

Fördermöglichkeiten für Ihre Weiterbildung: Wichtige Infos zur Bildungsfreistellung – Voraussetzungen, Höhe, Antrag.

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Worum handelt es sich bei der Bildungsfreistellung in Brandenburg?

Bildungsfreistellung (auch Bildungsurlaub oder Bildungszeit genannt) ist eine Förderung der beruflichen, kulturellen und politischen Weiterbildung des Landes Brandenburg.

Als angestellte Person können Sie sich für einen begrenzten Zeitraum von Ihrer Arbeit freistellen lassen, um an anerkannten beruflichen, kulturellen oder politischen Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Sie erhalten währenddessen weiterhin Ihren Lohn durch Ihren Arbeitgeber.

Wann kann ich Bildungsfreistellung erhalten?

Sie können Bildungsfreistellung beantragen, wenn sich Ihr Arbeitsort in Brandenburg befindet und Sie zu einem der folgenden Personenkreise zählen:

  • Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
  • Auszubildende
  • Geringfügig Beschäftigte

Ihr Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis muss außerdem seit mindestens sechs Monaten bestehen. Für Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter besteht durch die Regelungen der Erholungsurlaubs- und Dienstbefreiungsverordnung eine vergleichbare Möglichkeit zur Freistellung.

Was sind die Voraussetzungen für die Bildungsfreistellung?

Voraussetzung für Ihre Bildungsfreistellung ist, dass Sie eine anerkannte berufliche, kulturelle oder politische Weiterbildungsmaßnahme besuchen. Anerkannte Veranstaltungen können Sie im Suchportal „Bildungsfreistellung Brandenburg“ anhand verschiedener Kriterien suchen.

Dazu gehören im Bereich der beruflichen Weiterbildung sowohl Anpassungs- als auch Aufstiegsweiterbildungen. Also Weiterbildungen, mit denen Sie Ihr berufliches Fachwissen auf dem neuesten Stand halten, sowie Weiterbildungen, mit denen Sie einen höheren Berufsabschluss erlangen, zum Beispiel Betriebswirt*in.

Wie viel Bildungsfreistellung steht mir zur Verfügung?

Innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren haben Sie Anspruch auf eine Bildungsfreistellung von zehn Arbeitstagen. Wird regelmäßig an mehr oder weniger als fünf Tage in der Woche gearbeitet, so erhöht oder verringert sich der Anspruch entsprechend.

Wie beantrage ich Bildungsfreistellung in Brandenburg?

Ihre Bildungsfreistellung beantragen Sie bei Ihrem Arbeitgeber – so früh wie möglich, mindestens jedoch 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung. Legen Sie Ihrem Antrag eine Bescheinigung darüber bei, dass es sich um eine Veranstaltung handelt, für die Bildungsfreistellung anerkannt ist.

Weitere Informationen zur Bildungsfreistellung in Brandenburg

Auf der Webseite des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg finden Sie ausführliche Informationen zur Bildungsfreistellung und eine Übersicht an Weiterbildungen, für die Sie Bildungsfreistellung beantragen können.

Mehr erfahren!

Wissenswertes zum Fördergeber

Fördergeber: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg

Förderung: Bildungsfreistellung (gemäß Brandenburgischem Weiterbildungsgesetz)