Fördermöglichkeiten für Ihre Weiterbildung: Wichtige Infos zur Bildungszeit – Voraussetzungen, Höhe, Antrag.
Bildungszeit (in anderen Bundesländern auch Bildungsurlaub genannt) bedeutet, dass Sie sich als Beschäftigte in Rheinland-Pfalz für eine begrenzte Zeit von der Arbeit freistellen lassen können, um an einer beruflichen oder gesellschaftspolitischen Weiterbildung oder der Qualifizierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten teilzunehmen. Während dieser Zeit beziehen Sie weiterhin Ihr Gehalt.
In Rheinland-Pfalz haben Sie die Möglichkeit, im Rahmen der Bildungszeit eine anerkannte Weiterbildungsveranstaltung zu besuchen, wenn Sie zu einem der folgenden Personenkreise zählen:
Außerdem muss Ihr Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis seit mindestens sechs Monaten bestehen.
Voraussetzung für eine Bildungszeit ist, dass Sie anerkannte Veranstaltungen zur beruflichen oder gesellschaftspolitischen Weiterbildung oder der Qualifizierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten besuchen möchten.
Einen Anspruch auf Bildungszeit haben Sie für insgesamt zehn Arbeitstage in einem Zeitraum von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren. Dieser beginnt immer am 1. Januar eines ungeraden Jahres. Sollte Ihr Arbeitsverhältnis in einem geraden Kalenderjahr beginnen, haben Sie in diesem Jahr Anspruch auf fünf Tage Bildungsfreistellung.
Wird regelmäßig an mehr oder weniger als fünf Tagen in der Woche gearbeitet, so erhöht oder verringert sich der Anspruch entsprechend.
Auszubildende können in Rheinland-Pfalz fünf Bildungszeittage pro Ausbildungsjahr beantragen, wenn Sie eine Veranstaltung mit Ausnahme der beruflichen Weiterbildung besuchen möchten.
Die Inanspruchnahme machen Sie bei Ihrer Arbeitegberin bzw. Ihrem Arbeitgeber so früh wie möglich, spätestens jedoch 6 Wochen vor Beginn der beanspruchten Bildungszeit schriftlich oder elektronisch geltend. Legen Sie Ihrem Antrag außerdem eine Bescheinigung bei, dass es sich um eine nach dem rheinland-pfälzischen Landesbildungszeitgesetz anerkannte Veranstaltung handelt.
Auf der Webseite des Landes Rheinland-Pfalz finden Sie ausführliche Informationen zur Bildungszeit und anerkannten Weiterbildungsmaßnahmen.
Suchen Sie gezielt nach Weiterbildungsangeboten, die als Bildungszeit in Rheinland-Pfalz unterstützt werden.
Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Förderung: Bildungszeit in Rheinland-Pfalz