Was ist Bildungszeit?

Bildungszeit (in anderen Bundesländern auch Bildungsurlaub genannt) bedeutet, dass Sie sich als Beschäftigte in Rheinland-Pfalz für eine begrenzte Zeit von der Arbeit freistellen lassen können, um an einer beruflichen oder gesellschaftspolitischen Weiterbildung oder der Qualifizierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten teilzunehmen. Während dieser Zeit beziehen Sie weiterhin Ihr Gehalt.

Wann kann ich eine Bildungszeit erhalten?

In Rheinland-Pfalz haben Sie die Möglichkeit, im Rahmen der Bildungszeit eine anerkannte Weiterbildungsveranstaltung zu besuchen, wenn Sie zu einem der folgenden Personenkreise zählen:

  • Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Rheinland-Pfalz
  • Auszubildende
  • Beamtinnen und Beamte
  • Richterinnen und Richter

Außerdem muss Ihr Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis seit mindestens sechs Monaten bestehen.

Was sind die Voraussetzungen für die Bildungszeit?

Voraussetzung für eine Bildungszeit ist, dass Sie anerkannte Veranstaltungen zur beruflichen oder gesellschaftspolitischen Weiterbildung oder der Qualifizierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten besuchen möchten.

Wie viel Zeit steht mir für die Bildungszeit zur Verfügung?

Einen Anspruch auf Bildungszeit haben Sie für insgesamt zehn Arbeitstage in einem Zeitraum von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren. Dieser beginnt immer am 1. Januar eines ungeraden Jahres. Sollte Ihr Arbeitsverhältnis in einem geraden Kalenderjahr beginnen, haben Sie in diesem Jahr Anspruch auf fünf Tage Bildungsfreistellung.

Wird regelmäßig an mehr oder weniger als fünf Tagen in der Woche gearbeitet, so erhöht oder verringert sich der Anspruch entsprechend.

Auszubildende können in Rheinland-Pfalz fünf Bildungszeittage pro Ausbildungsjahr beantragen, wenn Sie eine Veranstaltung mit Ausnahme der beruflichen Weiterbildung  besuchen möchten.

Wie beantrage ich die Bildungszeit?

Die Inanspruchnahme machen Sie bei Ihrer Arbeitegberin bzw. Ihrem Arbeitgeber so früh wie möglich, spätestens jedoch 6 Wochen vor Beginn der beanspruchten Bildungszeit schriftlich oder elektronisch geltend. Legen Sie Ihrem Antrag außerdem eine Bescheinigung bei, dass es sich um eine nach dem rheinland-pfälzischen Landesbildungszeitgesetz anerkannte Veranstaltung handelt.

Weitere Informationen zur Bildungszeit

Auf der Webseite des Landes Rheinland-Pfalz finden Sie ausführliche Informationen zur Bildungszeit und anerkannten Weiterbildungsmaßnahmen.

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Bildungszeit: Weiterbildungen finden

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Wissenswertes zum Fördergeber

Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz

Förderung: Bildungszeit in Rheinland-Pfalz