Mit dem Bildungsscheck 2.0 kann Ihre berufliche Weiterbildung unter bestimmten Voraussetzungen finanziell gefördert werden.
Der Bildungsscheck 2.0 unterstützt Sie finanziell mit einem Zuschuss, wenn Sie an beruflichen Weiterbildungen teilnehmen. Ziel ist es, Ihre Berufschancen und beruflichen Fähigkeiten durch lebensbegleitendes Lernen zu verbessern und weiterzuentwickeln.
Sie können den Bildungsscheck für Weiterbildungen erhalten, wenn Sie Ihren Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben und zu einem der folgenden Personenkreise zählen:
Sie erhalten die Förderung für Ihre berufliche Weiterbildung, wenn Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen unter folgenden Grenzen liegt:
Der Bildungsscheck 2.0 unterstützt Sie mit einem Zuschuss von 50 Prozent der Weiterbildungskosten (maximal 500 Euro pro Kalenderjahr).
Zusätzliche Kosten für Fahrten oder Ihre Unterbringung übernimmt das Förderprogramm nicht.
Sie beantragen den Bildungsscheck 2.0 über das EFS-Onlineportal des Landes Nordrhein-Westfalen. Wichtig: Sie müssen den Antrag mindestens einen Tag vor Beginn der Weiterbildung stellen.
Ausführliche Informationen zum Bildungsscheck 2.0, einen Test, ob Sie den Bildungsscheck 2.0 für Ihre berufliche Weiterbildung beantragen können sowie den Link zur direkten Antragstellung finden auf der Website des Weiterbildungsportals Nordrhein-Westfalen.
Ja, Sie können sich beraten lassen. Ihre Expert*innen der G.I.B. helfen Ihnen gerne weiter.
Servicezeiten:
Montag bis Donnerstag: 8 - 16 Uhr
Freitag: 8 - 14 Uhr
02041 767555
bildungsscheck@gib.nrw.de
Suchen Sie gezielt nach Weiterbildungsangeboten, die durch den Bildungsscheck 2.0 unterstützt werden.
Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.
Förderung: Bildungsscheck 2.0
