Was ist die Bildungsfreistellung?

Die Bildungsfreistellung bietet Ihnen die Möglichkeit, während einer beruflichen Weiterbildung weiterhin Ihr Einkommen zu erhalten.

Wann habe ich Anspruch auf Bildungsfreistellung?

Sie haben Anspruch auf Bildungsfreistellung, wenn Sie im Saarland arbeiten und zu einem der folgenden Personenkreise zählen:

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
  • Auszubildende
  • Beamte und Beamtinnen
  • Richter und Richterinnen

Welche Voraussetzungen gelten für Bildungsfreistellung?

Voraussetzung für eine Bildungsfreistellung ist, dass Sie eine durch das zuständige Ministerium anerkannte Veranstaltung besuchen möchten. Die Förderung unterstützt berufliche oder politische Weiterbildungen sowie Weiterbildungen für eine ehrenamtliche oder gemeinwohlorientierte, freiwillige und unentgeltliche Tätigkeit. Die Bildungsfreistellung schließt Online-Veranstaltungen ein.

Des Weiteren muss Ihr Beschäftigungsverhältnis seit mindestens 6 Monaten bestehen.

Ihre Weiterbildung kann eine Anpassungs- oder eine Aufstiegsweiterbildung sein, aber auch eine Zusatzqualifizierung. Mit einer Anpassungsweiterbildung aktualisieren und erweitern Sie Ihr Fachwissen. Eine Aufstiegsweiterbildung baut auf Ihren bereits vorhandenen Qualifikationen auf – mit ihr erlangen Sie einen höheren Berufsabschluss, zum Beispiel Fachwirt*in, Meister*in oder Techniker*in.

Wie viel Bildungsfreistellung kann ich erhalten?

Beschäftigte können bis zu fünf Arbeitstage im Kalenderjahr an freistellungsfähigen Weiterbildungsveranstaltungen teilnehmen. Wer regelmäßig an weniger als fünf Tagen in der Woche arbeitet, hat einen entsprechend geringeren Anspruch.

Auf Antrag und mit Zustimmung des Arbeitgebers können Sie den Freistellungsanspruch des laufenden Kalenderjahres in das Folgejahr übertragen, um an einer längeren Weiterbildungsmaßnahme teilzunehmen. Der Arbeitgeber oder Dienstherr kann die Zustimmung zum Ansparen nur wegen zwingender betrieblicher oder dienstlicher Belange ablehnen oder wenn Urlaubswünsche anderer Beschäftigter aus sozialen Gesichtspunkten Vorrang haben.

Nutzen Sie die übertragenen Tage nicht rechtzeitig, dann verfällt der Anspruch. Somit können für ein Jahr maximal 10 Tage Bildungsfreistellung angespart werden.
 

Wie kann ich Bildungsfreistellung beantragen?

Wählen Sie eine Bildungsveranstaltung aus dem Bereich der politischen oder beruflichen Weiterbildung oder der Weiterbildung im Ehrenamt. Bitten Sie den Veranstalter um eine Kopie des Nachweises, dass für die Bildungsmaßnahme eine Freistellung möglich ist. Beantragen Sie die Freistellung spätestens 6 Wochen vor Beginn der Weiterbildungsveranstaltung formlos bei Ihrem Arbeitgeber. Die Kopie über die Freistellungsfähigkeit der Weiterbildungsveranstaltung können Sie nachreichen. 

Weitere Informationen zur Bildungsfreistellung

Auf der Internetseite des Landes Saarland finden Sie weitere Informationen zur Bildungsfreistellung sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

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Bildungsfreistellung: Weiterbildungen finden

Suchen Sie gezielt nach Weiterbildungsangeboten, die als Bildungsfreistellung im Saarland unterstützt werden. 

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Wissenswertes zum Fördergeber

Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit des Saarlandes

Förderung: Bildungsfreistellung