Fördermöglichkeiten für Ihre Weiterbildung: Wichtige Infos zur Bildungszeit – Voraussetzungen, Höhe, Antrag.
Die Bildungszeit bietet Ihnen die Möglichkeit, während einer beruflichen Weiterbildung weiterhin Ihr Einkommen zu erhalten.
Sie haben Anspruch auf Bildungszeit, wenn Sie in Berlin arbeiten und zu einem der folgenden Personenkreise zählen:
Beamtinnen und Beamte können keine Bildungszeit beantragen.
Bildungszeit kommt für Sie infrage, wenn Ihr Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis seit mindestens sechs Monaten besteht und es sich bei Ihrer Weiterbildung um eine anerkannte Bildungsveranstaltung handelt.
Ihre Weiterbildung kann eine Anpassungs- oder eine Aufstiegsweiterbildung sein, aber auch eine Zusatzqualifizierung. Mit einer Anpassungsweiterbildung aktualisieren und erweitern Sie Ihr Fachwissen. Eine Aufstiegsweiterbildung baut auf Ihren bereits vorhandenen Qualifikationen auf – mit ihr erlangen Sie einen höheren Berufsabschluss, zum Beispiel Fachwirt*in, Meister*in oder Techniker*in.
Sind Sie in Vollzeit beschäftigt, haben Sie Anspruch auf fünf Tage Bildungszeit jährlich. Zudem haben Sie die Möglichkeit, im Vorgriff auf den Anspruch des Folgejahrs zehn Tage Bildungszeit am Stück zu beantragen. Auch wenn Sie weniger als fünf Tage in der Woche arbeiten, ist Bildungszeit möglich, wobei sich die Anzahl der Freistellungstage anteilig verringert.
Ihre Bildungszeit beantragen Sie bei Ihrem Arbeitgeber. Stellen Sie Ihren Antrag auf Bildungszeit so früh wie möglich, mindestens jedoch sechs Wochen vor Beginn Ihres Kurses.
Auf der Website des Landes Berlin finden Sie weitere Informationen zur Bildungszeit sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Suchen Sie gezielt nach Weiterbildungsangeboten, die als Bildungszeit in Berlin unterstützt werden.
Fördergeber: Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Förderung: Bildungszeit