Bildungszeit in Berlin

Fördermöglichkeiten für Ihre Weiterbildung: Wichtige Infos zur Bildungszeit – Voraussetzungen, Höhe, Antrag.

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Was ist die Berliner Bildungszeit?

Wenn Sie in Berlin beschäftigt sind, können Sie Berliner Bildungszeit beantragen. Die Bildungszeit (früher Bildungsurlaub genannt) bietet Ihnen die Möglichkeit, während einer beruflichen Weiterbildung weiterhin Ihr Einkommen zu erhalten – die genauen Voraussetzungen dazu sind im Berliner Bildungszeitgesetz geregelt.

Habe ich Anspruch auf Bildungszeit in Berlin?

Sie haben Anspruch auf Bildungszeit, wenn Sie zu einem der folgenden Personenkreise zählen:

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende
  • in Heimarbeit beschäftigte Personen und ihnen Gleichgestellte
  • Honorarkräfte
  • Teilnehmende an Maßnahmen in Einrichtungen zur Eingliederung von Menschen mit Behinderung in das Arbeits- und Berufsleben

Beamtinnen und Beamte können keine Bildungszeit beantragen.

Welche Voraussetzungen gibt es für meine Bildungszeit?

Sie können Bildungszeit beantragen, wenn Ihr Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis seit mindestens sechs Monaten besteht und es sich bei Ihrer Weiterbildung um eine anerkannte Bildungsveranstaltung handelt.

Ihre Weiterbildung kann eine Anpassungs- oder eine Aufstiegsweiterbildung sein, aber auch eine Zusatzqualifizierung.

Mit einer Anpassungsweiterbildung aktualisieren und erweitern Sie Ihr Fachwissen.

Eine Aufstiegsweiterbildung baut auf Ihren bereits vorhandenen Qualifikationen auf – mit ihr erlangen Sie einen höheren Berufsabschluss, zum Beispiel Fachwirt*in, Meister*in oder Techniker*in.

Wie viel Bildungszeit kann ich erhalten?

Sind Sie in Vollzeit beschäftigt, haben Sie Anspruch auf fünf Tage Bildungszeit jährlich. Zudem haben Sie die Möglichkeit, im Vorgriff auf den Anspruch des Folgejahrs zehn Tage Bildungszeit am Stück zu beantragen. Auch wenn Sie weniger als 5 Tage in der Woche arbeiten, ist Bildungszeit möglich, wobei sich die Anzahl der Freistellungstage anteilig verringert.

Wie kann ich Bildungszeit beantragen?

Ihre Bildungszeit beantragen Sie bei Ihrem Arbeitgeber. Stellen Sie Ihren Antrag auf Bildungszeit so früh wie möglich, mindestens jedoch sechs Wochen vor Beginn Ihres Kurses.

Weitere Informationen zur Bildungszeit

Auf der Internetseite des Landes Berlin finden Sie weitere Informationen und Videos zur Bildungszeit sowie eine Übersicht häufig gestellter Fragen – inklusive hilfreicher Antworten.

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Wissenswertes zum Fördergeber

Fördergeber: Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung

Förderung: Bildungszeit