Ob (drohende) Behinderung, Unfall oder Erkrankung: Sind die Voraussetzungen erfüllt, stehen Ihnen umfassende Fördermöglichkeiten zur Verfügung!
Sie können von einer Vielzahl an Fördermöglichkeiten profitieren, wenn Sie entweder Ihre beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten an veränderte Anforderungen in Ihrem aktuellen Job anpassen möchten. Oder auch, wenn Sie sich weiterbilden oder umschulen lassen möchten, um Ihre Fertigkeiten und Qualifikationen auszubauen oder eine neue berufliche Richtung einzuschlagen. Gefördert werden zudem auch Teilqualifizierungen.
Es gibt verschiedene Träger, die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erbringen können (sogenannte Rehabilitationsträger), zum Beispiel die Bundesagentur für Arbeit, die gesetzliche Rentenversicherung oder die gesetzliche Unfallversicherung.
Unter anderem richtet sich die Zuständigkeit nach der Ursache einer (drohenden) Behinderung (zum Beispiel nach einem Arbeitsunfall) oder nach den zurückgelegten Rentenversicherungszeiten.
Bei der Suche nach dem für Sie zuständigen Rehabilitationsträger unterstützt Sie der „Reha-Zuständigkeitsnavigator“ der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR).
Der Reha-Zuständigkeitsnavigator ist ein interaktives Instrument. Er navigiert Sie anhand von konkreten Fragestellungen zum voraussichtlich zuständigen Rehabilitationsträger. Das sogenannte Ansprechstellenverzeichnis erleichtert Ihnen die Kontaktaufnahme, um anschließend alle weiteren Schritte mit dem Träger zu besprechen.
Weiterführende Informationen zum Reha-Zuständigkeitsnavigator finden Sie auf der Internetseite der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation.
Suchen Sie gezielt nach Weiterbildungsangeboten für Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die eine Förderung erhalten.
Ausführliche Informationen und Hinweise zu Ihren individuellen Unterstützungsmöglichkeiten erhalten Sie auch in den Beratungsstellen der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung.