Was ist der Bayerische Meisterbonus?

Beim Bayerischen Meisterbonus handelt es sich um eine einmalige Prämie für Sie als Absolventin oder Absolventen einer Meisterprüfung. Er dient als Anerkennung für die erfolgreiche berufliche Weiterbildung. Die Prämie erhalten auch Absolventinnen und Absolventen gleichwertiger öffentlich-rechtlicher Fortbildungsprüfungen in gewerblichen und kaufmännischen Berufen, im Bereich des öffentlichen Dienstes, in den Berufen der Landwirtschaft und der Hauswirtschaft, in Gesundheitsberufen sowie erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen staatlicher Fortbildungsprüfungen der oben genannten Fachrichtungen an Fachschulen und Fachakademien.

Wann kann ich den Meisterbonus erhalten?

Den Meisterbonus können Sie erhalten, wenn

  • Ihr Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort in Bayern liegt,
  • die Prüfung vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle im Freistaat Bayern abgelegt wurde und diese das Zeugnis ausgestellt hat,
  • Sie die Aufstiegsweiterbildung zur Meisterin oder zum Meister erfolgreich abgeschlossen haben oder
  • Sie eine gleichwertige öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfung erfolgreich absolviert haben und
  • Ihr erfolgreicher Abschluss in der Anlage zu den Richtlinien zur Vergabe des Meisterbonus und Meisterpreises der Bayerischen Staatsregierung aufgelistet ist.

Außerdem können Sie den Meisterbonus erhalten, wenn Sie einen gleichgestellten Abschluss erlangt haben (Gesetzestext zu Meisterbonus und Bonus für gleichgestellte Abschlüsse ).

Das bedeutet, dass eine der folgenden Voraussetzungen auf Sie zutrifft:

  • Sie haben eine berufliche Ausbildung oder Weiterbildung an einer Fachschule beziehungsweise Fachakademie in Bayern erfolgreich abgeschlossen.
  • Sie haben eine Abschlussprüfung für andere Bewerber*innen (Externenprüfung) an einer bayerischen Fachschule beziehungsweise Fachakademie erfolgreich ablegt. Damit haben Sie entweder sofort den Berufsabschluss erlangt oder ihn nach einem erforderlichen Berufspraktikum erworben.
  • Sie haben die Übersetzerprüfung, die Dolmetscherprüfung oder die Übersetzer- und Dolmetscherprüfung in weiteren Sprachen, die nicht an Fachakademien für Fremdsprachenberufe in Bayern als Erste Fremdsprachen unterrichtet werden, beim Staatsministerium für Unterricht und Kultus erfolgreich ablegt.

Wie hoch ist die Prämie?

Die Prämie beträgt 3.000 Euro für Prüfungen, bei denen das Prüfungsergebnis nach dem 31. Dezember 2022 festgestellt wurde. 

Wie beantrage ich den Meisterbonus?

Bis maximal zwei Jahre nach Ihrem erfolgreichen Abschluss können Sie den Bayerischen Meisterbonus beantragen. Im Normalfall werden Sie nach Ihrer bestandenen Prüfung von der für Sie zuständigen Kammer oder Stelle angeschrieben und erhalten von dieser alle weiteren Informationen zur Antragsstellung. 

Sofern Sie eine berufliche Ausbildung oder Weiterbildung an einer Fachschule beziehungsweise Fachakademie in Bayern erfolgreich abgeschlossen haben, ermitteln die Schulen die Begünstigten sowie die für die Auszahlung erforderlichen Daten und leiten diese weiter. Einen Antrag brauchen Sie in diesen Fällen nicht zu stellen.

Weitere Informationen zum Meisterbonus in Bayern

Weiterführende Informationen zum Meisterbonus in Bayern erhalten Sie auf der Webseite des Freistaats Bayern.

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Wissenswertes zum Fördergeber

Fördergeber: Freistaat Bayern

Förderung: Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung